AGB VetStage:
§ 1 Leistungsumfang
(1) Mit Auftragserteilung erhält der Kunde Zugriff auf VetStage im gewählten Funktionsumfang.
(2) Das Angebot im Rahmen dieses Vertrags richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt, dass er vorliegend als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt.
(3) Der Leistungsumfang entspricht der Preistabelle entsprechend dem gewählten Paket.
§ 2 Jahresgebühr, Einrichtungsgebühr, Kündigung, Pflichten des Kunden
(1) Die Gebühr für die vereinbarten Leistungen wird mit Ausnahme der Regelung in einer Sondervereinbarung jährlich fällig, erstmals am Tag der Vertragsbestätigung (online, per Mail oder per Unterschrift, auch digital).
(2) VetStage behält sich vor, die Jahresgebühr (vgl. Preistabelle) und den Leistungsumfang jährlich aufgrund gestiegener Kosten anzupassen. Eine Veränderung muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist, in Textform (auch E-Mail) angekündigt werden. Stimmt der Kunde der Änderung nicht zu, behält sich VetStage das Recht vor, den Vertrag nach billigem Ermessen und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu kündigen. Diese Einschränkung gilt nicht für die “Optionalen Services”.
(3) Die Mindestvertragslaufzeit gilt gemäß der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit. Anschließend verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um den ausgewählten Zeitraum, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der jeweils nachfolgenden Vertragslaufzeit kündigt.
(4) Das Recht seitens VetStage zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor:
- i. in den in § 2 (8) und § 2 (9) genannten Fällen;
- ii. wenn die andere Vertragspartei eine Pflicht in erheblichem Umfang schuldhaft verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von der kündigenden Vertragspartei gesetzten, angemessenen Frist abstellt;
- iii. der Kunde zahlungsunfähig oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
(5) Erklärungen, die auf eine Beendigung oder Einschränkung des Vertragsverhältnisses oder der AGB abzielen, bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie per Post oder von der beim Vertrag hinterlegten Hauptadmin-E-Mailadresse aus erfolgen.
VetStage ist berechtigt, Änderungen am Leistungsumfang (z. B. Upgrades, Paketwechsel, Buchung zusätzlicher Leistungen) auch dann rechtsverbindlich anzunehmen und umzusetzen, wenn diese durch andere Kommunikationskanäle oder E-Mailadressen initiiert wurden, sofern VetStage die Änderung ausdrücklich oder durch Ausführung bestätigt. In diesem Fall gilt der Vertrag als entsprechend angepasst.
(6) Die Medieninhalte (Artikel, Bilder, Videos, etc.) liefert der Kunde. Die Kosten für deren Erstellung sind nicht Teil des Auftrages. Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Bilder, Logos, Texte und Videos) frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Sollte VetStage wegen der Nutzung solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde VetStage auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. An durch VetStage erstellten Inhalten (z. B. Textvorschlägen, Vorlagen, Designs) räumt der Kunde VetStage ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten betroffen sind.
(7). Die Freigabe zur Liveschaltung gilt mit schriftlicher Zustimmung per E-Mail als erteilt. Die Pflicht zur Bezahlung der Jahresgebühr entsteht bereits mit Vertragsschluss und die Zahlungsfrist ist der Vertragsbeginn gemäß § 2 (1). Veröffentlicht der Kunde das Profil nicht, obwohl seit der Anmeldung bei VetStage mindestens drei (3) Monate vergangen sind, VetStage den Kunden bereits auf die fehlende Freischaltung hingewiesen hat und eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat ohne dass der Kunde das Profil freigeschaltet hat, steht VetStage ein Sonderkündigungsrecht nach § 2 (4) zu. Die Jahresgebühr und Einrichtungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
(8) VetStage behält sich das Recht vor, die Unternehmensseite, Accounts oder Inhalte ganz oder teilweise zu deaktivieren oder zu löschen, sofern ein Verstoß gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder berechtigte Interessen von VetStage oder Dritten vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn:
- a) gegen den Kunden ein behördliches oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen möglicher Rechtsverstöße eingeleitet wurde;
- b) durch das Verhalten des Kunden das Ansehen oder die Funktionsfähigkeit der VetStage Plattform gefährdet wird;
- c) Dritte gegenüber VetStage glaubhaft machen, dass durch die Inhalte oder das Verhalten des Kunden ihre Rechte verletzt werden.
Die Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühr bleibt hiervon unberührt.
(9) VetStage ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich in Textform.
§ 3 VetStage Talentscout
VetStage möchte User:innen eine perfekte Plattform-Erfahrung bieten und unseren Partner:innen beratend zur Seite stehen.
User:innen werden von VetStage auf Wunsch persönlich und individuell bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung betreut. Dazu kann unter anderem die Hilfestellung bei der Erstellung des VetStage Profils (=Lebenslauf) und der Vorstellung bei möglicherweise geeigneten Arbeitgeber:innen aus dem Stamm der VetStage Partner:innen gehören – soweit das der Intention der User:innen entspricht.
Die Leistung ist unentgeltlich für User:innen sowie VetStage Kund:innen. Der Umfang der Leistung ist im Paket Praktiker eingeschränkt (vgl. Preistabelle).
Die Leistung von VetStage Talentscout für Kund:innen kann demnach, im Interesse der User:innen, umfassen:
- Identifizieren von geeigneten User:innen aus dem VetStage Talentpool
- Vorstellung des Betriebes des Kunden bei User:innen anhand des Arbeitgeberprofils
- Bei Kandidat:innen aus dem Ausland: Nicht-rechtsverbindliches Coaching und Beratung des Kunden und des Users/der Userin bei administrativen Prozessen.
Es besteht kein Anrecht auf oben genannte Unterstützung. Es handelt sich hierbei nicht um eine auftragsbasierte Dienstleistung im Bereich Personalvermittlung. Die Verantwortung des Kundens als Arbeitgeber:in in der Entscheidungsfindung und Einstellung bleibt unberührt. Eine Haftung dafür, dass der Kandidat/die Kandidatin die vom Mandanten in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.
Beide Parteien einigen sich darauf, die im Rahmen von Talentscout ausgetauschten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen.
Alle persönlichen Daten von User:innen werden hierbei unter besonderen Schutz gestellt und auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet.
§ 4 Rabattkombination für VetStage Kunden
Indem der Kunde einen Vertrag mit VetStage schließt (auch online, per Mail oder per Unterschrift, auch digital) wird er Kunde von VetStage. Unter Umstände entsteht Anspruch auf Rabatte für weitere VetStage Produkte, sollten Sie diese explizit buchen (separater Vertrag).
Die Rabatte sind nicht mit Rabatten von Dritten kombinierbar. Gültig bis Kündigung des VetStage Personal Vertrages ausgesprochen wurde. Gültig nur für Standorte mit VetStage Personal Vertrag. Erst ab Paketoption Gruppe und höher gültig für alle Standorte.
§ 5 Sonderkonditionen
(1) Zahlungsmodalitäten, Laufzeit und Paketoption gelten gemäß vom Kunden gewählten Optionen.
(2) Auf gewährte Rabatte oder gewährte Zusatz-Leistungen über das Paketvolumen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Die Konditionen gelten bis zur nächsten Vertragsverlängerung oder bis auf schriftlichem Widerruf durch VetStage. Bei Widerruf durch VetStage ist, nach Ablauf einer Frist die Leistung zahlungspflichtig soweit das Feature nicht deaktiviert wird. Bei Widerruf von gewährten Rabatten oder gewährten Zusatz-Leistungen besteht kein Sonderkündigungsrecht des abgeschlossenen Vertrages. Ebenso ist bei Deaktivierung der gewährten Zusatzleistung ist das generell gebuchte Paket nicht betroffen.
§ 6 Haftung
Jegliche Haftung von VetStage - einschließlich der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VetStage - wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. VetStage haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung bleibt davon unberührt. Soweit die Haftung von VetStage nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von VetStage.
§ 7 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 8 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
§ 9 Schlussbestimmung
Mit einer Vertragsbestätigung (online, per Mail oder per Unterschrift, auch digital) bestätigt der Kunde den Erhalt dieser AGB inkl. der Datenschutzvereinbarung der Preistabelle, und akzeptiert deren Konditionen.
Anhang 1: Verpflichtung Datenschutz
Sie werden hiermit gesondert darauf hingewiesen, Ihnen anvertraute personenbeziehbare oder personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verarbeiten. Hierzu erhalten Sie eine Übersicht der für die Verpflichtung relevanten Vorschriften (s. S. 6/6). Die Ihnen im Rahmen der Kontaktaufnahme mit User:innen zur Kenntnis gelangten Daten dürfen nicht für eigene oder andere Zwecke missbraucht werden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Beauftragung der VetStage GmbH fort. Verstöße oder Zuwiderhandlungen können neben arbeitsrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sonstige gesetzliche, tarif- und arbeitsvertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben von dieser Verpflichtung unberührt.
Anlage zu Anhang 1 – Verpflichtung zum Datenschutz
Übersicht der für die Verpflichtung relevanten Vorschriften Artikel 5 EU-DSGVO
- Personenbezogene Daten müssen
- auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz");
- für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung");
- dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("Datenminimierung");
- sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden ("Richtigkeit");
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden ("Speicherbegrenzung");
- in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ("Integrität und Vertraulichkeit");
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht").