Beschreibung

Doch, Du darfst! Der Mythos, dass tierärztliches Fachpersonal keine Versicherungen empfehlen darf, hält sich hartnäckig. Wo er herkommt, lässt sich nur vermuten: Zum einen steht in einigen Berufsordnungen sinngemäß, dass es Tierärztinnen und Tierärzten nicht gestattet ist, für die Empfehlungen von Heilmitteln oder Geräten eine Vergütung oder sonstige Vergünstigungen zu fordern. An anderer Stelle heißt es in etwa, dass über Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Waren ähnlicher Art keine Werbevorträge zu halten und keine Gutachten oder Zeugnisse darüber auszustellen sind, die als Werbung dienen können. Von Versicherungen steht hier jedoch nichts.

Der Mythos könnte auch daher rühren, dass es tierärztlichem Fachpersonal tatsächlich verboten ist, als Vermittelnde zu fungieren. Eine solche Versicherungsvermittlung benötigt eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer und unter anderem die entsprechende Sachkunde. Im Klartext heißt das vor allem: Ihr dürft Euren Kundinnen und Kunden keine individuell auf den Vierbeiner zugeschnittene Tierkrankenversicherung vermitteln und keine Anträge für sie ausfüllen.

Umso besser: Denn um ausreicheichend Wissen über verschiedene Versicherungen und ihre zahlreichen Tarife anhäufen zu können, fehlt im Praxisa

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