Beschreibung

Seit dem 01.01.2022 gilt eine neue Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchuHuV), die Qualzuchten einschränken soll. Viele Tierschützer:innen stecken viel Hoffnung in das neue Gesetz, aber wird hiermit wirklich ein erkennbarer Unterschied erreicht?

Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung erhoffen sich viele Tierschützer:innen eine Abkehr von Qualzuchten. Bis zum 01.01.2022 galt das Ausstellungsverbot in §10 nur für Hunde mit kupierten Körperteilen wie Ruten und Ohren. Das Verbot wurde nun auch auf Tiere ausgeweitet, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hofft, damit die Nachfrage und Zucht solcher Hunde zu senken. 

Kritik kommt unter anderem vom VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.), die regelmäßig Ausstellungen und Wettbewerbe mit Rassehunden durchführen. Vertreter des Verbandes argumentieren, dass dies der falsche Ansatz sei, da die Kaufzahlen trotz der Ausstellung sinken und dies ein Indiz dafür sei, dass hier kein Einfluss auf die Nachfrage genommen wird. „Im Vordergrund stehen für uns die verantwortungsvolle Zucht und der Erhalt dieser Rassen“, schrieb der VDH in einer Stellungnahme zur Tierschutz-Hundeverordnung. Des Weiteren wird kritisiert, dass der „Vorwurf der Qualzucht“ nicht auf bestimmte Hunderassen verallgemeinert werden könne, sondern eine individuelle Begutachtung der einzelnen Hunde nötig wäre. 

Von der anderen Seite gibt es den Vorwurf, dass dieses Gesetz nicht ausreichend sei, um Qualzuchten zu minimieren, da es sich nur um die Zulassung zu Rassehundeshows handelt und nicht um ein generelles Verbot für die Zucht dieser Arten. 

Norwegen ist damit schon einen Schritt weiter: Die Zucht v

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