Beschreibung
Der Tierärztemangel in ländlichen Regionen ist seit Jahren ein drängendes Problem. Mit der Einführung der Landtierarztquote in Bayern geht der Freistaat einen innovativen und doch aus der Humanmedizin schon bekannten Weg: Er ermöglicht Bewerber:innen den Zugang zum Tiermedizinstudium ohne klassischen NC, wenn sie sich verpflichten, später in einem zugewiesenen Bedarfsgebiet Nutztiere (Rinder und / oder Schweine) zu versorgen.
Wir haben mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie mit den Studierenden gesprochen, die 2025 über die neue Quote ins Studium gestartet sind und teilen einen Überblick über Bewerbungsprozess, Verpflichtungen und die ersten Erfahrungsberichte.
Was ist die Landtierarztquote?
Die Landtierarztquote Bayern reserviert einen Teil der Studienplätze im Fach Tiermedizin an der LMU München für Bewerber:innen, die später in unterversorgten Regionen als Tierärzt:innen für Nutztiere arbeiten möchten. Die Idee: Nachwuchs gezielt dorthin bringen, wo der Bedarf am größten ist.
Laut LGL ist die Quote langfristig angelegt und soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.
Bewerbung für die Landtierarztquote: Ablauf und Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
Die Hochschulzugangsberechtigung ist zwingend für die Bewerbung erforderlich, die Abiturnot und Wartesemester spielen bei der Zulassung auf diesem Weg dagegen keine Rolle. In gewissen Fällen ist auch eine Zulassung ohne reguläres Abitur möglich, wenn die Hochschulzugangsberechtigung anderweitig gegeben ist.
Optionale Kriterien (erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz):
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Abgeschlossene oder angefangene Berufsausbildung im landwirtschaftlichen oder tiermedizinischen Bereich (z.B. TFA), relevante praktische Erfahrung oder Praktika in der Tiermedizin
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Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet in enger Zusammenarbeit zwischen LGL und LMU statt. In Gesprächen wird die Problemlösefähigkeit auf die Probe gestellt und die Motivation der Bewerber hinterfragt, in einem praktischen Teil können Bewerber zeigen, wie gut sie mit Nutztieren schon umzugehen wissen.
Vertragliche Verpflichtungen: Was kommt nach dem Studium?
Wer über die Landtierarztquote ins Studium kommt, unterschreibt einen Rahmenvertrag mit dem LGL, zentrale Inhalte davon sind:
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Einsatz in Bedarfsgebebiet in Bayern: Die Einteilung erfolgt neutral anhand von Versorgungsdaten, um die Gebiete mit dem höchsten Bedarf an Nutztierpraktikern absichern zu können. Soweit möglich, werden Wünsche der Studierenden berücksichtigt.
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Zeitrahmen: Die Studierenden verpflichten sich nach Abschluss des Studiums für 10 Jahre, in einem Bedarfsgebiet in der Nutztierpraxis tätig zu sein.
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Beschäftigungsform: Ob Angestelltenverhältnis oder eigene Niederlassung – auch hier werden Wünsche der Studierenden so gut es geht berücksichtigt
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Weiterbildungen: Die Studierenden haben die Möglichkeit, nach Beendigung des Studiums und vor Antritt ihrer Stelle in einem Bedarfsgebiet sich weiterzubilden, z.B. im Rahmen einer Promotion oder Fachtierarztausbildung in Bereich der Nutztiermedizin.
Erfahrungen aus erster Hand: Studierende erzählen
Die ersten Studierendensind im Wintersemester 2025/26 über die Landtierarztquote in Bayern ins Tiermedizinstudium gestartet. Alle hatten bereits länger den Wunsch, Tierarzt
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