Beschreibung

Die Frage, ob die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit zählt, kann eine richtige Knacknuss sein.

Doch gerade, wenn spezielle Arbeitskleidung unverzichtbar ist, sollten wir uns darüber im Klaren sein, welche Umstände eine Vergütung dieser Umkleidezeit rechtfertigen.

Grundsätzlich ist das An- und Ausziehen von Kleidung Privatsache und daher keine Arbeitszeit. Aber, und hier kommt der Knackpunkt, die Umkleidezeit wird als bezahlte Arbeitszeit betrachtet, wenn das Umziehen dem "Befriedigen eines fremden Bedürfnisses" dient und nicht gleichzeitig ein eigenes Bedürfnis erfüllt.

Wichtige Punkte für Tierärzt:innen und TFAs: 

Betriebliche Dienstkleidung:
Wenn der Arbeitgebende vorschreibt, bestimmte Dienstkleidung zu tragen, gehört die Umkleidezeit zur bezahlten Arbeitszeit.

Auffällige Dienstkleidung:
Je auffälliger die Dienstkleidung (z. B. mit Logo oder spezieller Farbe), desto wahrscheinlicher ist eine Vergütung der Umkleidezeit.

Wegezeiten:
Auch die Wegezeiten zu den Umkleiden können zur bezahlten Arb

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Jule Vandreier