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Ein Beitrag von  Sandra Kielmann,  TVD - Partner für Tierärzte auf VetStage

Tierärzte aus Drittstaaten – Chancen für Praxen und Tierärzte

erstellt am 5. November 2025

Hinweis: VetStage ist nicht für den Inhalt verantwortlich. Bitte wende dich bei Rückfragen direkt an den Verfasser.

In vielen tierärztlichen Einrichtungen in Deutschland ist der Fachkräftemangel in der Tiermedizin längst Realität. Gerade in kurativen Praxen und Kliniken fällt es zunehmend schwer, offene Stellen mit qualifizierten Tierärzten zu besetzen. Eine vielversprechende Möglichkeit, diesem Engpass zu begegnen, ist die Anstellung von Tierärzten, die ihre Ausbildung außerhalb eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben.

Auch wenn Tierärzte mit Ausbildung in einem Drittstaat zunächst keinen deutschen Approbationsabschluss besitzen, können sie eine wertvolle Unterstützung im Klinikalltag sein – insbesondere in Zeiten hoher Arbeitsbelastung und Personalknappheit. Mit Offenheit, strukturierten Einarbeitungskonzepten und einem grundlegenden Verständnis für den Anerkennungsprozess können Arbeitgeber nicht nur dem Fachkräftemangel entgegenwirken, sondern auch langfristig engagierte Mitarbeitende gewinnen.

 

Der Weg zur Approbation – wie läuft der Anerkennungsprozess ab?

Wer außerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz Tiermedizin studiert hat, muss seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Ziel ist die Erteilung der Approbation, also der uneingeschränkten Berufszulassung. Da dieser Weg oft mehrere Monate oder sogar Jahre dauert, gibt es die Möglichkeit, vorab eine vorübergehende Berufserlaubnis (§ 11 BTÄO) zu erhalten. Damit dürfen Tierärzte mit Ausbildung in einem Drittstaat bereits unter Aufsicht in einer deutschen Tierarztpraxis oder -klinik arbeiten.

Der Anerkennungsprozess verläuft typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Stellenzusage: Voraussetzung für viele Schritte ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag mit einer deutschen Klinik oder Praxis.
  2. Visum für qualifizierte Fachkräfte: Der Antrag erfolgt bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland. Grundlage ist u. a. die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ durch den Arbeitgeber.
  3. Berufserlaubnis beantragen: Diese gilt in der Regel zwei Jahre und kann verlängert werden.
  4. Approbation: In vielen Fällen müssen Tierärzte aus Drittstaaten eine Fachsprachenprüfung sowie Kenntnisprüfungen absolvieren, um die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Studium nachzuweisen.

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Sandra Kielmann

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