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Tabuthema Arbeitslosigkeit In Der Tiermedizin – Teil 3

Tabuthema Arbeitslosigkeit in der Tiermedizin – Teil 3

Der Neuanfang

 

Sie haben es geschafft! Das Thema Arbeitslosigkeit in der Tiermedizin ist für Sie Vergangenheit: Der neue Job steht vor der Tür. – Entweder als sozialversicherungspflichtige Stelle oder als Selbstständigkeit.

Als Selbstständige/-r haben Sie – hoffentlich – Ihren Gründungszuschuss erhalten oder eine anderweitige Unterstützung. Sie werden vielleicht zukünftig selbst Chef sein, daher lesen Sie in jedem Fall weiter, denn hier könnten noch zusätzliche Tipps drinnen stehen, die für Sie interessant sein könnten.

Als Neuangestellter steht man immer auf Probe. Meist sechs Monate. Manchmal hat man es mit befristeten Arbeitsverträgen zu tun, manchmal erhält man sofort einen unbefristeten Vertrag. Ihr Gehalt haben Sie hoffentlich anständig verhandelt und sich nicht – wie so häufig und teilweise „üblich“ in der Tiermedizin – unter Wert verkauft! Bedenken Sie auch immer, dass Ihre pure Arbeitszeit honoriert werden sollte. Die zusätzlichen Leistungen oder vielleicht auch Titel, die Sie mitbringen, werden auf diese Basis drauf gesetzt.

Und – Sie haben ggf. noch ein weiteres Ass im Ärmel: Den Eingliederungszuschuss!

Bei Ihrer Arbeitslosmeldung wurden Sie auch arbeitssuchend gemeldet. Bitten Sie vor dem Unterschreiben des Vertrages ihren neuen Arbeitgeber, die Arbeitsagentur zu kontaktieren und nachzufragen, ob die Möglichkeit eines Eingliederungszuschusses bestünde. Im Anschluss hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Eingliederungszuschuss zu beantragen. Dieser wird zwar nicht immer gewährt, aber ein Versuch lohnt sich für beide Seiten!

 

Was ist der Eingliederungszuschuss?

Dieser vom Staat finanzierte Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung von neuen Angestellten, solange diese noch „eingegliedert“, sprich angelernt werden müssen. Der Arbeitgeber erhält hierbei in der Regel 50% des Bruttogehaltes über 6 Monate ausgezahlt. Bedingung (die aber hoffentlich beabsichtigt ist!): Der Arbeitnehmer MUSS mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt werden. Bei vorheriger Kündigung durch den Arbeitgeber (!) geht das Geld zurück.

Bsp:
Isabell ist Tierärztin und wird von der Klinik Humpendorf übernommen (alles fiktive Namen!). Sie erhält ein Anfangsgehalt von 2500.-€ brutto während der Probezeit, dann erhöht sich das Gehalt auf 3000.-€ brutto. Der Arbeitgeber beantragt einen Eingliederungszuschuss und erhält effektiv einen Zuschuss von 7500.-€.

 

Was hat der Arbeitnehmer davon? Aus finanzieller Sicht natürlich nicht viel. Zumindest „direkt“ betrachtet. Denn der Zuschuss soll indirekt auch dem Arbeitnehmer zugute kommen, der dadurch ein höheres Anfangsgehalt aushandeln kann. Denn das ist der Sinn des Eingliederungszuschusses. Er soll BEIDEN Seiten helfen.

Eine direkte Unterstützung erhält der Arbeitnehmer jedoch auch: Einen Fahrtwegszuschuss für die Anfangszeit.

Man sieht: Es sind viele Möglichkeiten zur Hilfe vorhanden, man muss sie nur erfragen, taktisch klug sein und Gelegenheiten nutzen. Warum auch nicht?!

 

Denn: „Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens!“Arthur Lassen

 

Vorherige Artikel zum Thema Arbeitslosigkeit in der Tiermedizin noch nicht gelesen?

Hier geht es zu Teil1 und Teil2

Dr. Lisa Leiner

Frau Dr. Lisa Leiner ist promovierte Tierärztin, Diplom Biologin mit dem Schwerpunkt Verhaltensphysiologie und Psychologie, Autorin, Referentin und Coach.
Bis 2019 lag ihr Hauptaugenmerk als Gründerin und Geschäftsführerin von VetStage in der Personalberatung und -akquise im Namen von Kollegen und Kolleginnen.
Zwischen 2019 und 2023 verstärkte sie das Team um Tierarzt Plus Partner im Bereich HR. Hier war sie nicht nur für die Akquise von Tierärztinnen, Tierärzten und TFA verantwortlich, sondern auch für den Aufbau verschiedener Projekte (Berufseinsteigerprogramm, Praktikantenprogramm und andere). Seit 2024 ist Dr. Leiner als selbstständige Beraterin und Trainerin in den Bereichen Personal, Kommunikation und Resilienz tätig.

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