Pressemitteilung: Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
erstellt am 22. November 2021


Das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) teilte mit, dass zwei Geflügelpest-Ausbrüche unter Hausgeflügel im Landkreis Paderborn und ein Ausbruch im Kreis Soest über einen Kontaktbetrieb festgestellt wurden.
"Der am 16. November 2021 gemeldete Verdacht eines neuen Ausbruchs der Tierseuche in einem Mastputenbetrieb mit etwa 7000 Tieren in Delbrück wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt. Zudem gibt es einen weiteren bestätigten Ausbruch in einem Legehennen-Aufzuchtbetrieb mit rund 55000 Tieren. Beide Betriebe wurden vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst.
In einem Kontaktbetrieb mit Mastputen im Kreis Soest wurde am 20. November 2021 ebenfalls der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Auch hier wurden die Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet und der Betrieb gesperrt.
Seit dem 20. November 2021 gilt zudem in den betroffenen Kreisen Paderborn und Soest sowie im angrenzenden Kreis Gütersloh eine Aufstallpflicht für Geflügel. Die Aufstallpflicht hat sich bewiesen als effektive Präventionsmaßnahme, um Ausbrüche in Betrieben mit Freilandhaltungen zu verhindern.
Über die Aufstallung hinaus gilt für Geflügelhändler in NRW für alle Tiere sicher nachzuweisen, dass keines der Tiere an der Geflügelpest erkrankt ist. Bei Enten und Gänsen muss dies virologisch nachgewiesen werden, bei anderem Geflügel reicht ein klinischer Nachweis aus."
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des LANUV zu finden.
Autor:innen
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen)veröffentlicht online am 22.11.21
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