Gebührenordnung für Tierärzte auf dem Prüfstand
erstellt am 9. Dezember 2021


1999 gab es die letzte umfassendere Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aufgrund dessen die AFC Public Services GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eberhard Haunhorst beauftragt, die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Gebührensätze der GOT zu prüfen.
Um ein repräsentatives Ergebnis liefern zu können wurden Literatur-und Statistikanalysen und Experteninterviews durchgeführt. Zusätzlich wurde eine Online-Umfrage unter praktizierenden Tierärzt:innen in Deutschland veranlasst.
Ist die GOT noch zeitgemäß?
Laut des Ergebnis des Abschlussberichtes: Nein.
Doch wieviel sollte ein Tierarztbesuch denn nun kosten?
Bislang können Leistungen mit dem 1-3-fachen Satz berechnet werden. Pauschale Preise sind nicht aufgeführt.
Um die Kosten für eine Behandlungsminute zu
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Autor:innen
Herausgeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Bundesministerium fürErnährung und Land-wirtschaft (BMEL)
Text: AFC Public Services GmbH
Stand: 25. Februar 2021
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