Gefährliche Hunde

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Für Tierärzt:innen und TFA
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Teilnahme online
Veranstaltungsdatum
immer verfügbarTeilnahmegebühr (in € inkl. Mehrwertsteuer)
Preis siehe AnbieterseiteBeschreibung
Gefährliche Hunde Rechtslage und amtstierärztliche Tätigkeiten in Baden-Württemberg Seit dem Jahr 2000, nach dem entsetzlichen Tod eines kleinen Jungen durch zwei „Kampfhunde“, gibt es ein bundesweites Einfuhrverbot für Hunderassen, die vom Gesetz als gefährlich eingestuft werden. Im Übrigen regelt jedes Bundesland mit eigenen Gesetzen oder Verordnungen den Umgang mit „gefährlichen Hunden“. In Baden-Württemberg ist die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) die maßgebliche Rechtsgrundlage. Die Referentin erklärt die geltenden Vorschriften und Definitionen für die amtstierärztlichen Tätigkeiten und illustriert ihre Ausführungen mit eindrücklichen Fallbeispielen. Die Bandbreite der dargestellten Fälle macht klar deutlich, wie wichtig es ist, dieser komplexen und brisanten Herausforderung mit tierärztlichem Sachverstand zu begegnen. Das Seminar gibt dafür das nötige Handwerkzeug und Rechtssicherheit.Fortbildungsinhalte
Ansprechpartner:in

Dr. Ines George
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