Durchsetzung von Tierfortnahmen und Haltungsuntersagungen

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Für Tierärzt:innen und TFA
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Preis siehe AnbieterseiteBeschreibung
In schwerwiegenden Tierschutzfällen können behördliche Maßnahmen bis hin zu Tierfortnahmen, Haltungsuntersagungen und einem Eigentumsentzug erforderlich werden. Wenn ein Tier nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnte, hat der Gesetzgeber als ultima ratio selbst die schmerzlose Tötung des Tieres vorgesehen. Falls Tierhalter diesbezüglich uneinsichtig sind, können auch behördliche Anordnungen und Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden. Zur Verhinderung und Umgehung behördlicher Tierschutzmaßnahmen versuchen Tierhalter oftmals Schein- und Umgehungsgeschäfte. Hierzu liegt noch relativ wenig Rechtsprechung vor. In diesen Fällen ist eine sorgfältige und konsequente Vorgehensweise der Tierschutzbehörde erforderlich, um einen effektiven Tierschutz zu gewährleisten. Anhand der rechtlichen Grundlagen und von Beispielen werden folgenden Themen beleuchtet: Anordnungen zur Umsetzung von Tierfortnahmen und Haltungsuntersagungen bis hin zum Eigentumsentzug, Anwendung der sofortigen Vollziehung als Vollstreckungsvoraussetzung, Vollstreckung mit verschiedenen Zwangsmitteln, Umsetzung des Eigentumsentzugs mit Verwertung der Tiere, Adressatenauswahl, Schein- und Umgehungsgeschäfte, Kostentragung.Fortbildungsinhalte
Ansprechpartner:in

Dr. Ines George
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