skip to Main Content
Als Tiermedizinstudent Ins Ausland – Teil 3: Finanzierungsmöglichkeiten

Als Tiermedizinstudent ins Ausland – Teil 3: Finanzierungsmöglichkeiten

Ein Semester oder Praktikum im Ausland ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden, die durch die Anreise, die Unterkunft, zusätzliche Versicherungen, höhere Lebenshaltungskosten, Studiengebühren usw. entstehen. Wenn man als Studierender der Veterinärmedizin einen Auslandsaufenthalt plant, sollte man zunächst einen Finanzplan mit allen zu erwartenden Kosten erstellen und überprüfen, ob mit dem eigenen Ersparten die Finanzierung gedeckt werden kann.

Ist dies nicht der Fall, muss das Auslandsvorhaben nicht unbedingt am Finanziellen scheitern, sondern man kann sich um Auslands-Bafög oder Stipendien bewerben, die von den Universitäten und verschiedenen Organisationen und Ministerien angeboten werden. Die Leistungen decken zwar – auch im Falle einer Vollförderung – meist nicht alle, aber zumindest viele anfallenden Kosten.

Die Dauer der finanziellen Unterstützung wird von den privaten oder öffentlichen Förderern bzw. Instituten und Vereinen selbst festgelegt und ist abhängig von deren finanziellen Mitteln. Auslandsvorhaben werden teil- (nur Zuschüsse) oder vollfinanziert (Übernahme von Reisekosten, Studiengebühren, Lebenshaltungskosten, u.U. Auslandskrankenversicherung) – dabei gelten i.d.R. länderspezifische Höchstsätze. Stipendien für Studenten sind typischerweise Teilstipendien, d.h. die Zuschüsse reichen i.d.R. nicht aus, um alle Kosten zu decken. Aber es ist möglich, mehrere (materielle) Förderungen miteinander zu kombinieren. Bei der Vergabe der Stipendien spielen nicht nur die Studienleistungen, sondern auch die Persönlichkeit (u.a. soziale Kompetenz) und die Motivation des Bewerbers eine große Rolle.

Wichtig bei der Bewerbung um finanzielle Unterstützung ist, dass man die Fristen für die Anmeldung und die Abgabe der Unterlagen einhält. Für die Vorbereitung auf die Bewerbung um ein Stipendium sollte man mindestens ein bis zwei Monate einplanen.

 

Überblick über die wichtigsten STIPENDIEN für Tiermedizinstudenten

 

  1. Austauschstipendien der Universitäten

Die Universitäten bieten Austauschstipendien an, die auf Kooperationsverträgen mit ausländischen Universitäten basieren.

  • Gefördert werden können: Studium und qualitativ hochwertige Praktika an einer ausländischen Partneruniversität (außerhalb Europas)
  • Art der Förderung: Studiengebührenerlass, Reisekostenpauschale
  • Vergabe je nach Ort, Fachbereich, Dauer der Förderung und Praktikumsentgelt
  • Zusatzkriterien: Motivation, Begründung und Leistungen
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Austauschstipendien erhält man auf den Internetseiten der jeweiligen Universität.

 

  1. ERASMUS+ (EU-Stipendium)

ERASMUS+ ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, das Studenten aller Studienrichtungen die Möglichkeit bietet, ohne größeren organisatorischen Aufwand an einer Gastuniversität im europäischen Ausland zu studieren oder ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Die Studenten werden an der Partnerhochschule betreut und erhalten eine organisatorische und interkulturelle Unterstützung sowie eine finanzielle Förderung.

  • Stipendienart: Teilstipendien
  • Gefördert werden können: Studium an einer Partneruniversität und Praktika im europäischen Ausland (der ERASMUS-Raum umfasst 33 teilnahmeberechtige Länder)
  • Stipendienleistungen:
    • Erasmus-Studium: Studiengebührenerlass, Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (ländergestaffelte, monatliche Unterstützung von 150 bis 250 € im Monat), Reisekostenzuschuss, kostenloser Sprachkurs an der Gasthochschule
    • Erasmus-Praktikum: Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten abhängig von Dauer des Praktikums, dem ausgewählten Zielland und dem Praktikumsentgelt (10 bis 13,40 € pro Tag)
  • Dauer der finanziellen Förderung (der Förderzeitraum wird vorab festgelegt und muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer im Ausland entsprechen )
    • Auslandsstudium: 3-12 Monate (ein oder zwei Semester)
    • Auslandspraktikum: 2-12 Monate (Anfangs- und Endzeitpunkt sowie Stelle des Praktikums sind frei wählbar)
  • Voraussetzungen für ein ERASMUS-Studium:
    • Immatrikulation an der Hochschule
    • mind. zwei absolvierte Studiensemester vor Beginn des Auslandsaufenthaltes
    • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache
  • Voraussetzungen für ein ERASMUS-Praktikum (fachnah/-fremd, freiwillig oder obligatorisch):
    • Immatrikulation an der Hochschule
    • Vollzeit-Praktikum (mind. 30 Stunden/Woche) im Rahmen des Studiums oder Absolventenpraktikum (bis ein Jahr nach Abschluss)
    • Weniger al 1000 € Praktikumsentgelt
    • Bewerbung bis 4 Wochen VOR Beginn des Praktikums
  • Vor der Bewerbung erfolgt ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen ERASMUS-Programmbeauftragen des Fachbereiches
    • Bei einem Studium erhält man Informationen über die Partnerhochschulen, das Bewerbungsverfahren und evtl. fachspezifische Bewerbungsanforderungen
    • Bei einem Praktikum wird die Förderfähigkeit geprüft
  • Bewerbungsunterlagen (Mindestanforderungen): Online-Bewerbungsbogen, tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Studienbescheinigung, Sprachnachweis, Bescheinigung über den Fachbezug des Praktikums
  • Kriterien: fachliche Qualifikation, Förderungswürdigkeit des Vorhabens, Sprachkenntnisse, persönliche Eignung
  • Eine Mehrfachförderung (also eine wiederholte Förderung von Studium und/oder Praktika) ist möglich – bei Tiermedizinern mit einer Gesamtdauer von 24 Monaten (sog. „Mobilitätsrucksack“)
  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln (Ausnahme: DAAD-Stipendien)

 

  1. Stipendien des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)

Der DAAD ist in Deutschland einer der Haupt-Auslandsstipendiengeber und bietet viele verschiedene Programme. Er vergibt Stipendien für Studierende für alle Fachrichtungen und alle Weltregionen.

  • Stipendienart: Teilstipendien (werden z.T. durch die Universität betreut und mitfinanziert)
  • Gefördert werden können: Studium und (Pflicht-)Praktika im weltweiten Ausland (außerhalb der ERASMUS-Länder)
  • Stipendienleistungen:
    • länderspezifische Übernahme von Studiengebühren (max. 15.400 € im Jahr)
    • monatliche Zuschüsse für Lebenshaltungskosten
    • falls erforderlich Versicherungen
    • Reisekostenzuschuss
  • Dauer der finanziellen Förderung: von 6 oder 8 Wochen (Praktikum) bis zu 1 Jahr (Studium)
  • Voraussetzungen für die Vergabe:
    • Immatrikulation an der Hochschule
    • (sehr) gute Studienleistungen bzw. fachliche Qualifikation
    • Persönliche Eignung, klares Vorhaben, Engagement
  • Zusätzliche Voraussetzungen für ein Praktikum (das selbst gewählt werden muss)
    • Genehmigung des Praktikums durch das Prüfungsamt
    • Vollzeit-Praktikum (mind. 30 Stunden/Woche)
    • Weniger als 1000 € Praktikumsentgelt
    • Bewerbung bis 2 Monate VOR Beginn des Praktikums
  • Die benötigten Unterlagen für die Bewerbung variieren von Programm zu Programm (u.a. Motivationsschreiben, Nachweis der Kennnisse der Landes- bzw. Unterrichtsprache)
  • Kombinierbar mit anderen Fördermitteln (Ausnahme: ERASMUS-Stipendien)

Einen Überblick über alle Programme mit Informationen über Voraussetzungen, Terminenund Fristen sind in der jeweiligen Stipendienbeschreibung auf der Internetseite des DAAD aufgeführt (www.daad.de).

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeit: AUSLANDS-BAFÖG

Neben Stipendien, ist es auch möglich, ein Auslandsvorhaben über Auslands-BAFöG zu finanzieren. BaFöG ist eine staatliche Förderung, die man vom Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) erhält. Im Gegensatz zu Stipendien, muss es anteilig (zu 50%) zurückgezahlt werden (Ausnahme: Zuschuss zu den Studiengebühren).

  • Gefördert werden können: Studium und Pflichtpraktika im Ausland
  • Leistungen:
    • Übernahme der Studiengebühren bis zu 4.600 € für maximal ein Jahr
    • Reisekostenzuschuss (max. 500 innerhalb bzw. 1000 € außerhalb Europas)
    • Zuschuss zur Krankenversicherung
  • Dauer der finanziellen Förderung: mind. 12 Wochen (Praktikum) bzw. 6 Monate (Studium)
  • Voraussetzungen:
    • Immatrikulation an der Hochschule
    • ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrichtssprache des Ziellandes
    • Auslandsstudium muss das eigene Studium voranbringen, d.h. zumindest ein Teil der Studienleistung muss auf das Studium in Deutschland angerechnet werden können
    • Praktikum im Ausland muss ein Pflichtpraktikum sein
  • Kombinierbar mit ERASMUS+ und bilateralen Universitätsverträgen

Weitere Informationen zu den Leistungen, Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung sind unter www.auslandsbafoeg.de zu finden.

Wer keinen Anspruch auf Auslands-BaföG hat, kann für ein Semester oder Praktikum im Ausland alternativ den zinsgünstigen Bildungskredit des BMBF beantragen. Dieser Kredit ist zeitlich befristet und wird für Studenten in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums vergeben.

 

Ausführliche Informationen zu den oben beschriebenen und weiteren universitäts- und länderspezifischen Fördermöglichkeiten (z.B. Stipendium des Arbeitsministeriums) findet man auf den Internetseiten der Universitäten bzw. tiermedizinischen Fakultäten. 

 

Über die Autorin:
Tonia Olson hat 2005 ihr Veterinärmedizin-Studium in München abgeschlossen. Bei ihrem anschließenden mehrjährigen Aufenthalt in Skandinavien war sie u.a. in einer städtischen Gemischtpraxis tätig. Nach der Elternzeit arbeitet sie nun in einer Kleintierpraxis in der Nähe von München. Sie ist verheiratet, hat zwei Kinder, eine Katze und einen Hund.

Gast

Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel. Informationen über den jeweiligen Autor / die jeweilige Autorin entnehmen Sie bitte dem Text.

Back To Top