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Die Ausbildung Zur/zum Tiermedizinische Fachangestellten (TFA)

Die Ausbildung zur/zum Tiermedizinische Fachangestellten (TFA)

1. Die/der Tiermedizinische Fachangestellte (kurz TFA) :

Die TFA ist ein Ausbildungsberuf in der Veterinärmedizin. Die frühere Bezeichnung des Berufes war „Tierarzthelfer*in“.

Es ist eine dreijährige Ausbildung, die von einer Landestierärztekammer (z.B. LTK BW) organisiert wird und aus theoretischen Maßstab und einer Berufsbegleitenden praktischen Tätigkeit in einer Tierarztpraxis/-klink besteht. In der theoretischen Ausbildung werden Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie, Diagnostik und Krankheiten der Tiere erworben.

 

1.1 Vorraussetzung

Auch wenn für die Ausbildung als Tiermedizinische*r Fachangestellte*r rechtlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist, wird von den Auszubildenden jedoch mindestens ein guter Hauptschulabschluss erwartet. Oftmals werden in der Praxis Auszubildende eingestellt, die einen mittleren Bildungsabschluss oder die Hochschulreife vorweisen können.

Der/die Auszubildende sollte ein Mindestalter von 16 Jahren haben.

Neben der schulischen Bildung sind vor allem Tierliebe, physische und psychische Belastbarkeit sowie ein einfühlsamer Umgang mit Menschen und Tieren wichtige Voraussetzungen, um den Beruf Tiermedizinische Fachangestellte*r zu erlernen. Ebenso sollten auch der Umgang mit Blut und anderen Körperausscheidungen sowie die Tatsache, dass nicht alle Tiere erfolgreich behandelt werden können, den Auszubildenden keine Probleme bereiten.

 

1.2 Die Ausbildung in Deutschland

Die Ausbildung zur/zum TFA dauert im Regelfall drei Jahre.

Sie findet sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt.

Seit 2008/2009 werden sowohl die berufsschulische Ausbildung wie die praktische Abschlussprüfung vor der zuständigen Tierärztekammer in Lernfeldern mit rollenspielartiger Umsetzung des Gelernten angewandt (Fallbeispiele aus der Tierarztpraxis: Rezeption, Wartezimmer, Behandlung, OP, tierärztliche Hausapotheke, Röntgen, Labor, Futter- und Tierhaltungsberatung, Abrechnung nach GOT, Kundenkonversation u. ä.).

 

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist – wie in allen Ausbildungsberufen – gemäß §§7 und 8 BBiG vor Beginn der Ausbildung möglich. Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Die Verkürzung ist von der Vorbildung abhängig und beträgt 6 bis 12 Monate. Zudem kann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 (1) BBiG) gestellt werden, sofern ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 vorliegt.

 

Die duale Ausbildung findet hauptsächlich in der Tierarztpraxis/Klinik statt.

In Baden Württemberg (als Beispiel) wird die Berufsschule sechsmal im Monat besucht (sprich an einem Tag der Woche + jede zweite Woche ein zweiter Tag, z.B. jede Woche Dienstag + jeden zweiten Donnerstag).

 

Während dieser Berufsschulzeit werden verschiedene Fächer (BA= Behandlungsassistenz, BOV= Berufsorganisatorische Verwaltung, WK= Wirtschaftskunde, TV= Textverarbeitung, DV= Datenverarbeitung (GOT Abrechnung), LT= Labortechnik sowie Deutsch und GK= Gemeinschaftskunde, diese können aber abgewählt werden, bei Abitur) absolviert.

Man drückt aber nicht nur die Schulbank während der Berufsschulzeit.

Die Lehrer*innen lassen sich tolle Sachen einfallen, wie verschiedene Ausflüge, Besuche im Labor, in die Wilhelma (Stuttgarter Zoo) sowie bei den Körperwelten und gestalten den Unterricht damit sehr interessant und vereinfachen das Lernen.

 

1.3 Aufgabenbereiche

Die Aufgabenbereiche einer/eines TFA ist von Praxis zu Praxis (Klink zu Klink) unterschiedlich. Jedoch gehören zu den Aufgaben im Allgemeinen:

  • Assistenz der Sprechstunde (Diagnostik und Therapie)
  • OP-Assistenz
  • Patientenbetreung
  • Kundenbetreuung/-beratung
  • Terminplanung
  • Bestellungen von Medikamenten
  • Lagerung und Abgabe der Medikamente
  • Laborarbeiten (Blut, Kot, Urin, Haut etc.)
  • Röntgenassistenz

 

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1.4 Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Während der Ausbildung muss wie in jeden anderen Beruf ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geschrieben.

Die Themen werden vorgegeben (Themenheft). Hier werden zwei Berichte im Monat geschrieben. Diese müssen dann am Monatsende dem Ausbilder vorgelegt werden. Die Berichte müssen nach dem Korrekturlesen von Ausbilder sowie Auszubildenden unterschrieben werden. Die Landestierärztekammer gibt vor, in welchem Zeitraum wie viele Berichte geschrieben werden müssen.

 

1.5 Zwischenprüfung

Nach zwei Jahren ist eine Zwischenprüfung bei der Tierärztekammer zu absolvieren. Hier wird unter anderem das Wissen auf den Gebieten der Durchführung von Hygienemaßnahmen, der Schutzmaßnahmen vor Infektionskrankheiten und Tierseuchen sowie der Materialbeschaffung und -verwaltung getestet.

 

1.6 Abschlussprüfung

Nach dem dritten Jahr erfolgt die umfassende Abschlussprüfung.

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst 3 Tage (1. Tag: Deutsch und GK Prüfungen, 2.Tag: BA Teil 1, DV, Labor Teil1, Seuchenschutz, 3.Tag: BA Teil 2, Labor Teil 2, DV, WK, BOV und Röntgenstahlenschutz).

Die Ergebnisse werden meist 2-6 Wochen nach der Prüfung durch den/die Klassenlehrer*innen bekannt gegeben.

Die praktische Prüfung stellt man sich deutlich schwerer als die schriftliche vor. Aber ganz im Gegenteil! Beide Prüfungen sind nicht so schwer! Gerade die praktische Prüfung sollte einem leicht fallen, da nichts anderes ist als im Praxisalltag. Verschiedene Behandlungsfälle werden von der zuständigen Prüfungskommission (bestehend aus Lehrer*in, Tierarzt*ärztin sowie ausgelernte TFA) „gelost“. Diesen Fall wird vor der Prüfung (in der Vorbereitungszeit) dem Prüfling ausgehändigt. Dieser hat nun 15 Minuten Zeit sich den Fall genauestens durch zu erarbeiten. Während dieser Zeit darf er sich Notizen machen, die ihm während der praktischen Prüfung helfen.

In der Prüfung werden nun von der Prüfungskommission durch ein Rollenspiel mit dem Prüfling die anfallenden Aufgaben durchgespielt. Natürlich auch mit Hilfsmitteln wie eine Anmeldung mit Telefon, Behandlungstisch und dem entsprechenden Tier dargestellt.

Hat man diese Aufgabe gemeistert, geht es weiter zum Labor. Hier werden nun die Untersuchungen vom Prüfling durchgeführt (diese stehen auf den Behandlungsfall).

Danach wird nochmals im Behandlungszimmer ein Fachgespräch geführt (dieses Gespräch umfasst nicht nur den Behandlungsfall. Es können auch andere Fragen die man in der Berufsschule und/oder in der Praxis gelernt hat abgefragt werden).

Wie es auch in der Tierarztpraxis ist wird nach allen Untersuchungen und Behandlungen die Rechnung erstellt und mit dem Patientenbesitzer abgerechnet (DV Abrechnung nach GOT).

Ist die Prüfung zu Ende, fängt die Prüfungskommission sich an zu beraten. Die Prüflinge nehmen in dieser Zeit draußen Platz. Nach wenigen Minuten steht die Note für die praktische Prüfung fest und wird dem Prüfling sofort mitgeteilt.

 

Nach Abschluss der Ausbildung können Tiermedizinische Fachangestellte sowohl in Tierarztpraxen oder Tierkliniken als auch in anderen Einrichtungen, wie Zoos, Tierheimen und veterinärmedizinischen Laboratorien beschäftigt werden. Die Ausbildung wird häufig auch von angehenden Studenten der Tiermedizin absolviert, um so die Wartezeit auf einen Studienplatz zu überbrücken.

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2. Gehalt während der Ausbildung

Seit dem 1. Januar 2020 gelten für Auszubildende zum/zur tiermedizinischen Fachangestellten neue Tarifvereinbarungen: Azubis verdienen im ersten Ausbildungsjahr 700 Euro brutto monatlich, im zweiten Jahr 750 Euro und im dritten 800 Euro. Diese Gehälter gelten für tarifgebundene Tierarztpraxen.

 

3. Quellen

Die Gehaltstabelle, sowie das Themenheft (Ausbildungsnachweis) stammt von der Homepage der LTK BW sowie der Homepage des VmF (Verband medizinischer Fachberufe)

 

http://www.ltk-bw.de/ausbildung.html

https://www.vmf-online.de/tfa/tfa-tarife

 

Verfasst von Katrin Ortmann, TFA. Herzlichen Dank!

Gast

Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel. Informationen über den jeweiligen Autor / die jeweilige Autorin entnehmen Sie bitte dem Text.

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