Fachbeitrag
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EuGH urteilt: Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein

erstellt am 16. September 2021

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Am 09.03.2021 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg darüber, ob Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Wie auch schon im Jahr 2018 ging es auch in diesem Jahr um Bereitschaftsdienste der Feuerwehr - denn wenn es brennt zählt jede Minute.

Beide Beschlüsse bewerten einen Bereitschaftsdienst dann als Arbeitszeit, wenn es zu massiven Einschränkungen in der Gestaltung der eigenen Freizeit kommt.

Auch in der Tiermedizin wird es manchmal brenzlig - ob nachts zur Schwergeburt im Kuhstall oder der Hund, der sich an Feiertagen über den Schokoladenvorrat her macht: Bereitschaftsdienste entscheiden am Ende über Leben und Tod.

Glücklicherweise ist das EuGH-Urteil nicht nur auf Feuerwehrmänner und -frauen anwendbar, sondern erstreckt sich allgemein über alle Berufsgruppen. Wie die Bereitschaftszeit aber am Ende vergütet wird, obliegt jedem Arbeitgeber selbst.

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Deutsche Presseagentur

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