Wissenswertes für Tierärzte:innen und TFA
Der Schutz vor Strahlung in der Tiermedizin ist von entscheidender Bedeutung für den Beruf des Tierarztes und für Tiermedizinische Fachangestellte. Im täglichen Umgang mit Röntgendiagnostik und anderen bildgebenden Verfahren ist es essentiell, die Gesundheit der tierischen Patienten und des eigenen Wohlbefindens zu gewährleisten. Der Strahlenschutz ist unerlässlich, um die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten.
In diesem Artikel erfährst Du die Bedeutung des Strahlenschutzes in der Tiermedizin sowie relevante Gesetze, Verordnungen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Dich als TFA oder Tierarzt / Tierärztin.
Es umfasst alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die ergriffen werden, um die Strahlenbelastung für Tiere, Tierärzte:innen und TFA so gering wie möglich zu halten.
In Deutschland ist die "Strahlenschutzverordnung Tiermedizin" eine wichtige Gesetzesgrundlage für den Strahlenschutz in Praxen und Kliniken. Weitere Infos hierzu findest Du auch bei der Bundestierärztekammer.
Röntgenstrahlung kann eine dauerhafte Schädigung menschlicher Zellen verursachen. In den meisten Fällen kann der Schaden durch zelleigene Enzyme lokal repariert werden. Wenn dies jedoch nicht geschieht, kann eine Überexposition gegenüber Röntgenstrahlung zum Absterben von Zellen und zur Bildung von Krebszellen führen. Der Zelltod durch Röntgenstrahlung wird als deterministischer Strahlenschaden bezeichnet und ist vorhersehbar. Deshalb ist es von größter Bedeutung, die Strahlendosis immer so niedrig wie möglich zu halten und empfindliche Gewebe oder Personen soweit wie möglich zu schonen.
Pro Kalenderjahr darf die effektive Dosis den Grenzwert von 20 Millisievert nicht überschreiten. Mehr dazu findest Du in der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV).
Um die Strahlenbelastung zu minimieren, kommen Schutzmaßnahmen wie Bleischürzen und Strahlenschutzkabinen zum Einsatz. Die Einhaltung von Anweisungen, Zutrittsregeln, Meldung von Mängeln sowie die Qualifikation durch den Fachkundenachweis sind zwingend notwendig.
Nur qualifiziertes Personal mit einem Fachkundenachweis für Strahlenschutz darf Röntgen- und weitere Bestrahlungsdiagnostik (CT, MRT) durchführen.
Alle 5 Jahre ist die Fachkunde durch den erfolgreichen Besuch eines anerkannten Kurses zu aktualisieren, um stets auf dem neuesten Stand der Strahlenschutzvorschriften zu sein. Die Fortbildung kann sowohl online als auch vor Ort stattfinden.
Der Strahlenschutzbeauftragte (m/w/d) oder ein Arzt sollten unverzüglich informiert werden. Es ist wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Fachpersonals zu folgen.
Diese Fachperson ist verantwortlich für die Überwachung und Umsetzung der Strahlenschutzmaßnahmen und steht teamintern bei Fragen zur Verfügung.
Die Fachkunde gemäß § 47 StrlSchV erwirbst Du durch die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen, wie z. B. bei der Bundestierärztekammer. Auch auf VetStage kannst Du Fortbildungen zum Thema Bildgebende Diagnostik finden.
Neben der konsequenten Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen kannst Du Tierhalter:innen über mögliche Risiken aufklären und regelmäßige Kontrollen der Schutzausrüstung durchführen.
Als Tiermedizinische Fachangestellte spielst Du eine wichtige Rolle im Strahlenschutzteam. Du unterstützt Tierärzte:innen bei der Strahlenanwendung, bereitest Patienten vor und trägst dazu bei, dass die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Als Tierarzt / Tierärztin trägst Du die Verantwortung für den sicheren Einsatz von Strahlenanwendungen. Du legst die notwendigen Röntgenaufnahmen fest und stellst sicher, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
Tierärztinnen und TFA leisten tagtäglich wertvolle Arbeit, um die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten. Doch was ist, wenn sich eine Tierärztin oder Tiermedizinische Fachangestellte in der Schwangerschaft befindet? In solchen Fällen ist es besonders wichtig, den Strahlenschutz zu beachten, um die Sicherheit von Mutter und Tier gleichermaßen zu gewährleisten.
Solltest Du in diesem Bereich arbeiten und schwanger sein, bist Du dazu verpflichtet, dies umgehend Deinem Strahlenschutzverantwortlichen (m/w/d) mitzuteilen.
Laut §31a(4) der Röntgenverordnung (RöV) darf der Grenzwert von 1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende nicht überschritten werden.
Ungeborene Babys sind in ihrer Entwicklung anfälliger für mögliche Schäden durch ionisierende Strahlung, wie sie bei Röntgenuntersuchungen und anderen bildgebenden Verfahren (CT, MRT) in der Tiermedizin verwendet wird. Die Strahlenexposition sollte deshalb während der Schwangerschaft auf ein Minimum reduziert werden, um das Risiko für mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren.
Bitte beachte, dass hiermit allgemeine Informationen zum Strahlenschutz in der Tiermedizin geboten werden. Im Zweifelsfall ist immer der Strahlenschutzbeauftragte (m/w/d) Deiner Praxis- oder Klinik zu konsultieren.