1.1
Die VetStage GmbH (nachfolgend "VetStage" genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner ("Kunde") kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste (www.vetstage.de) zu erfüllen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
2.1
Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens VetStage zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch VetStage zu sehen. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von VetStage gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch VetStage zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.
§ 3 Leistungsbeschreibung
3.1
Der Vertrag verpflichtet VetStage zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, unter www.vetstage.de aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen (beides: "Leistungselemente"), nach Maßgabe dieser Bedingungen.
3.2
Der Vertrag berechtigt VetStage dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden anonym veröffentlicht.
3.3
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
§ 4 Vergütung der Leistungen
4.1
Die Vergütung der von VetStage zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von VetStage unter www.vetstage.de veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von VetStage unterbreiteten Vertragsangebots unter www.vetstage.de veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen VetStage und dem Kunden.
§ 5 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen
5.1
Mit der Vergütung gemäß § 4 sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch eMail, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht abgegolten sind Korrekturkosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt VetStage dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.
5.2
Jede an einem Leistungselement vorzunehmende Korrektur ist kostenpflichtig und mit dem sich aus der gültigen Preisliste ergebenden Preis zu vergüten.
5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt nach erstmaliger Erbringung eines der Leistungselemente, spätestens jedoch 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn bis dahin noch kein Leistungselement erbracht wurde und dies vom Kunden zu vertreten ist. Der Zahlungsanspruch wird 30 Tage nach dem Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. VetStage ist berechtigt Mahnkosten in Höhe von 15 € zu erheben. VetStage ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
5.4
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.5
Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.
§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit
6.1
VetStage ist bemüht, die Anfragen auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von VetStage ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens VetStage auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet.
6.2
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von VetStage.
6.3
Soweit VetStage im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen E-Mail Adresse erhalten hat, ist VetStage berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von VetStage per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber VetStage mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
6.4
Der Kunde verpflichtet sich, VetStage alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde VetStage unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für VetStage entsprechend.
6.5
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für eMails von VetStage sicher und richtet in diesem Zusammenhang VetStage als "trusted Server" ein. Damit soll vermieden werden, dass Online - Bewerbungen, die über das VetStage Bewerbungssystem an den Kunden versendet werden, über eventuelle (firmeneigene) Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.
6.6
VetStage behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von VetStage verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. VetStage ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit VetStage wegen unzulässigen Inhalten oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind stellt der Kunde VetStage auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
6.7
Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:
- wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
- die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
- Jobtitel und Tätigkeitsbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
- Websites, die VetStage zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
- Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
- Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalten keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen oder ähnliches.
- Direkte Verlinkungen auf externe, nicht von VetStage veröffentlichte Stellenangebote, sind nur im Einzelfall nach dem Ermessen von VetStage zulässig. Ein bereits veröffentlichtes Leistungselement bedeutet dabei nicht die konkludente Ermessensausübung im Sinne der Zulässigkeit.
- Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.5.
6.8
VetStage übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
6.9
VetStage ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
6.10
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von VetStage angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
6.11
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder VetStage zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird VetStage durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.
§ 7 Urheberrechte
7.1
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von VetStage verbleiben uneingeschränkt bei VetStage.
7.2
Sämtliche von VetStage veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von VetStage. Davon sind nur diejenigen von VetStage veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von VetStage unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
7.3
Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält VetStage die alleinigen Datenbankrechte an den von VetStage veröffentlichten Stellenanzeigen des Kunden.
7.4
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
7.5
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
§ 8 Gewährleistung, Mängel
8.1
VetStage gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von VetStage zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.
8.2
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. VetStage leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst, wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von VetStage innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.
8.3
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.
§ 9 Haftung
9.1
VetStage haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit VetStage einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet VetStage bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn VetStage die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
9.3
Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche ("Schutzrechtsanspruch") wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von VetStage ("Schutzrechtsverletzung") erhoben, stellt VetStage den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von VetStage geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde VetStage schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchsstellung unterrichtet, (iii) VetStage die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (iv) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit VetStage Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen VetStage nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von VetStage für möglich gehalten, kann VetStage nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 10 Geheimhaltung
10.1
VetStage verpflichtet sich, alle als "vertraulich" gekennzeichneten Informationen, die VetStage von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält geheim zu halten. Diese Pflicht wird von VetStage auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
10.2
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
10.3
Der Kunde wird hiermit gemäß Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass VetStage seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.
10.4
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, VetStage unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist VetStage berechtigt, die Dienstleistungen ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.
§ 11 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
11.1
Ist der Kunde wegen eines bei VetStage veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, VetStage unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet VetStage nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, VetStage von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und VetStage einen eventuellen Schaden zu ersetzen.
§ 12 Laufzeit
12.1
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn VetStage die Annahme des Vertrags zugeht. Die dort vereinbarte Laufzeit beginnt mit Erbringung des ersten Leistungselements durch VetStage. Sie beginnt spätestens 14 Tagen nach in Kraft treten, wenn die nicht rechtzeitige Erbringung des ersten Leistungselements vom Kunden zu vertreten ist. Sie endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, die Geschäftsbedingungen ist darüber hinaus geregelt.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann VetStage oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.