VetStage Personalverwaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letztes Update am 17.08.2022

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit. Falls darüber hinaus individuelle Vereinbarungen getroffen wurde (z.B. ein Rahmenvertrag) gelten diese AGB ergänzend, aber zweitrangig. Im Zweifel gilt die individuelle Vereinbarung.



1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Angebote der VetStage GmbH, Wentzingerstraße 16, 79106 Freiburg (nachfolgend „VetStage“), die vom Kunden über die Internetseite www.vetstage.de / www.vetstage-personalverwaltung.de oder über andere Leistungen, wie zum Beispiel die mobile App, von VetStage bezogen werden. VetStage ist dazu berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern und wird diese entsprechend mit einer angemessenen Frist und Beifügung der Änderungen ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung innerhalb von 14 Werktagen nach Bekanntgabe zu widersprechen; ansonsten werden diese Vertragsbestandteil. Im Fall eines Widerspruchs durch den Kunden ist VetStage dazu berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder neuen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Berechtigte Nutzer sind alle Angestellten, freien oder durch Dienstleister zur Verfügung gestellten Mitarbeiter des Kunden für die ein Nutzerkonto in der Mitarbeiterverwaltung des individualisierten Systems, angelegt wurde.


2. Registrierung

Die Registrierung bei VetStage Personalverwaltung erfolgt über die Eingabe der E-Mail-Adresse, des Unternehmensnamens, der Anrede, des Vor- und Nachnamens und der Telefonnummer über eine der Registrierungsmöglichkeiten auf VetStage.de. Weitere persönliche Daten für Administratoren und Mitarbeiter können freiwillig angelegt und verwaltet werden um VetStage Personalverwaltung unter echten Bedingungen testen zu können.
Eine Registrierung startet eine kostenlose Testphase zwischen dem Nutzer und VetStage beschränkt auf maximal 60 Tage. Während der Testphase steht dem Nutzer das komplette Leistungsangebot von VetStage Personalverwaltung zur Verfügung. Ebenso gilt diese Regelung für alle von dem Nutzer hinzugefügten und verwalteten Personen.
Nach Ablauf der Testphase kann ein Vertragsschluss nach Nr. 3. dieser AGB „Vertragsschluss“ durchgeführt werden oder eine Löschung aller angelegten Daten. Für den Vertragsschluss bleiben, vor der endgültigen Löschung aller angelegten Daten, 30 Tage. Eine vorzeitige Löschung kann formlos per E-Mail an info@personalverwaltung.vetstage.de beantragt werden.


3. Vertragsschluss

Die Registrierung im Sinne von Nr. 2. dieser AGB „Registrierung“ führt zu dem Beginn einer kostenlosen und unverbindlichen Testphase. Ein Vertragsschluss kommt erst mit Abschluss des Bestellvorganges über die Webseite https://www.vetstage.de/personalverwaltung/vertragsabschluss zustande; durch Bestätigung über den Button „Vertrag absenden“ und der anschließenden Bestätigungsemail von VetStage.
Im Rahmen des elektronischen Bestellvorgangs wird der Leistungsumfang der Bestellung ausgewählt. Im Anschluss wird dem Kunde eine Bestellübersicht mit allen getätigten Angaben und Wahlen als Bestellbestätigung an die angegebene E- Mail-Adresse zugeschickt.


4. Vertragsgegenstand

Der Kunde erhält bei VetStage die Personalverwaltung „Tempus“ inkl. der folgenden Leistungen: Die Software-Lösung für Personalverwaltung „Tempus.“ und das Einrichtungspaket. Vertragsgegenstand ist das Modul VetStage Personalverwaltung der internetbasierten Personalressourcen-Verwaltungssoftware „Tempus" und das gewählte Einrichtungspaket. Die Software umfasst die in der allgemeinen Beschreibung auf der Webseite https://www.vetstage.de/personalverwaltung aufgelisteten Funktionen. Dem Kunden stehen zur Kontaktaufnahme sowie zur Entgegennahme von Störungsmeldungen ein Supportformular zu Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.


5. Leistungen

Die Leistung gilt als betriebsfähig bereitgestellt, sobald dem Kunden der Zugang zum System zur Verfügung gestellt wurde. Der Leistungsumfang der gelieferten Software basiert auf der in 4. „Vertragsgegenstand“ verwiesenen Funktionalität. Sofern die beschriebene Funktionalität durch die Software größtenteils gewährleistet ist, gilt die Leistung als erfüllt.
Der Leistungsumfang im Falle des gewählten Einrichtungspaketes „Do-It-Yourself“ ist:
1. Einrichtung und zur Verfügung Stellung des Systems (betriebsbereit ohne eingetragene Daten)
Der Leistungsumfang im Falle des gewählten Einrichtungspaketes „All-Inclusive“ ist

  • Einrichtung und zur Verfügung Stellung des Systems (betriebsbereit ohne eingetragene Daten)
  • Übertragung der Kundendaten (Personaldaten/Stammdaten)
  • Zu Verfügung Stellung eines digitalen Benutzerhandbuches „wiki.vetstage"

Die resment UG (haftungsbeschränkt) erstellt in regelmäßigen Abständen (monatlich zum 25. Kalendertag des laufenden Monats) Sicherungen der Daten, die durch die Nutzung des bereitgestellten Systems durch den Kunden erzeugt wurden. Datensicherungen werden, auf den Servern von resment aufbewahrt und der Zugriff durch Dritte wird mit den zur Verfügung stehenden Methoden verhindert. Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art. Für diese Sicherungen ist der Kunde verantwortlich.


6. Vergütung, Zahlungsvereinbarung und Rechnungsstellung

Die Leistung wird basierend auf dem Status der aktiven Mitarbeiter tagesgenau abgerechnet. Ein aktiver Mitarbeiter hat vollen Zugriff auf das System und ist für den Administrator voll verfügbar.
Begin der Abrechnung ist die Buchung eines Leistungspaketes über das Online- Vertragsformular. Der monatliche Gesamtpreis (laufende Nutzungsgebühr) errechnet sich dabei aus dem Preis pro Mitarbeiter pro Monat für den ausgewählten Leistungsumfang. Hinzu kommt eine einmalige Zahlung für das ausgewählte Einrichtungspaket.
Alle verfügbaren Leistungs- und Einrichtungspakete samt Preisen sind auf der Webseite https://www.vetstage.de/personalverwaltung einzusehen.
Diese Preise sind stets Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils in Deutschland geltenden Umsatzsteuer und verstehen sich ab Betriebssitz von VetStage. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 5 Werktagen per Lastschrifteinzug. Die hierfür benötigten Informationen und Zustimmungen des Kunden werden durch das Formular SEPA-Lastschriftmandat erhoben, welches nach Vertragsabschluss übermittelt werden muss.
Sollte der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der monatlich anfallenden Nutzungsgebühr in Verzug sein, kann VetStage, ungeachtet vorheriger Bestimmungen und ohne Einhaltung von Fristen, den Vertrag kündigen.


7. VetStage Rabatte:

VetStage gewährt Rabatte nur ein Einzelfällen. Keine Rückerstattung und Kopplung von Rabatten möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rabatte. Rabatte können nicht ausbezahlt werden. Rabatte können nicht verrechnet werden.


8. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Das beidseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Die Verpflichtung des Kunden, noch nicht gezahltes Entgelt für von ihm bereits bestellte Leistungen an VetStage zu bezahlen bleibt hiervon unberührt, ein Recht auf Rückerstattung des an VetStage gezahlten Entgelts besteht nicht.
Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (inkl. eigenhändiger Unterschrift) und ist z.B. per Post oder eingescannt per Email an VetStage (info@personalverwaltung.vetstage.de) zu übersenden. Die elektronische Kündigungsform ist ausgeschlossen.
Nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche Daten des Kunden von VetStage gelöscht, sofern keine darüberhinausgehende gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.


9. Mängel

Werden vom Kunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist VetStage zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Ein Mangel liegt vor, wenn die mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können. Zur Nachbesserung von Mängeln liegt ein Zeitraum je nach Störungskategorie (Ziffer 10) zu Grunde.


10. Kundenseitige Voraussetzungen

VetStage empfiehlt aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen die Nutzung des Browsers Chrome von Google in der aktuellsten Version. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.


11. Verfügbarkeit

Es wird eine 98-prozentige Erreichbarkeit der Software gewährleistet. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software gewartet oder verbessert wird. Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von VetStage beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung oder Kündigung, noch ein Anspruch auf Schadensersatz.
Des Weiteren ausgenommen sind Zeiten der Störung, die aufgrund des Zustandes der nicht von der VetStage bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen bereit zu stellender Infrastruktur entstanden sind sowie Störungszeiten, die nicht von VetStage bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Bei einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit von Produkten von VetStage Personalverwaltung aufgrund von Updates werden alle Kunden rechtzeitig per Email benachrichtigt. Sollte der Dienst von VetStage Personalverwaltung durch VetStage eingestellt werden, weil diese den Betrieb nicht fortführen kann, werden die durch die Nutzung von Produkten von VetStage Personalverwaltung generierten Daten dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt.


12. Störung/Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

Sollte eine Störung vorliegen, so wird diese einer Störungskategorie zugeordnet und im nachfolgend vereinbarten Zeitraum behoben. Eine Störung liegt ausschließlich dann vor, wenn diese systemseitig von VetStage Personalverwaltung verursacht wurde.
Dabei werden die folgenden Störungskategorien unterschieden:
Störungskategorie I: System ist nicht erreichbar. Reaktionszeitraum : 12 Stunden
Störungskategorie II: Dem Leistungsumfang des gewählten Einrichtungspaketes zugrunde liegende Funktionalitäten lassen sich nicht bedienen, sind nicht erreichbar oder fehlerhaft. Reaktionszeitraum: 24 Stunden
Kommt der Anbieter den in Ziffer 6 vereinbarten Verpflichtungen nach betriebsfähiger Bereitstellung einer Anwendung und/oder der Anwendungsdaten nicht bzw. nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:
Der Anbieter wird im Rahmen der vereinbarten Zeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegennehmen, den Störungskategorien der Leistungsbeschreibung zuordnen und anhand dieser Zuordnung Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Kommt der Anbieter den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich der vertraglich vereinbarte monatliche Gesamtpreis anteilig für die Zeit, in der die Anwendung und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren fallen nur für Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der Anwendung tatsächlich durchgeführt wurden. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche. Ansprüche bestehen auch nicht bei Versagen von Anwendungen in einer nicht vereinbarten System- und Einsatzumgebung bzw. aufgrund von nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder bei Fehlern, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und Beseitigung des Mangels nicht. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch VetStage, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben die gesetzlichen Fristen unberührt.


13. Nutzungsrecht

VetStage räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Vertrag angeführten Produkte während der Dauer des Vertrages mit der verbundenen Funktionalität bestimmungsgemäß zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte von VetStage Personalverwaltung über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Produkte von VetStage Personalverwaltung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung oder einer schuldhaften Ermöglichung der Nutzung von Produkten von VetStage Personalverwaltung durch Dritte hat der Kunde jeweils eine Vertragsstrafe von jeweils 10.000 Euro (in Worten: zehntausend) zu entrichten. VetStage hat darüber hinaus die Möglichkeit Schadensersatz geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Alle weitergehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben VetStage vorbehalten.


14. Datenschutz

Soweit auf unseren Webseiten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten ohne Zustimmung des Kunden. Der Kunde nimmt jedoch davon Kenntnis, dass VetStage Personalverwaltung Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein hundertprozentiger Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die Nutzung von Produkten von VetStage Personalverwaltung personenbezogene Daten, so garantiert er, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Zuwiderhandeln VetStage von jeglichen Ansprüchen durch Dritte frei.
VetStage nimmt keinerlei Kontrolle der gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden. Lediglich auf Anweisung des Kunden ist VetStage berechtigt, kundenspezifischen Daten zu verarbeiten beziehungsweise zu nutzen. Insbesondere ist es VetStage nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen.
Während des Geltungszeitraumes dieses Vertrages ist VetStage im Rahmen des datenschutzrechtlich zulässigen Bereichs zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B zur Abrechnung von Leistungen) ermächtigt. Bei Beendigung des Vertrages ist VetStage nicht weiter berechtigt, diese Daten zu nutzen. Sie wird die Löschung der Daten innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende vornehmen. Die Daten können dem Kunden übergeben werden.


15. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird die ihm und weiteren Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim halten, nicht an Unberechtigte weitergeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sollte der Verdacht seitens des Kunden bestehen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen zugegangen sind, wird er umgehend VetStage darüber informieren.
Der Kunde wird Mängel an Vertragsleistungen VetStage unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies ein Mitverschulden dar. Soweit VetStage durch Unterlassung oder Verspätung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde wird es unterlassen selbst oder durch Dritte Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Datennetze bzw. Programme von VetStage Personalverwaltung einzugreifen bzw. eingreifen zu lassen.


16. Haftung

Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien angefallen wäre. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Selbständige Garantiezusagen schränken die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Nutzers nicht ein. Insbesondere gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht.
Die Haftung von VetStage auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 15 eingeschränkt.
VetStage haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Vertragsgegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit VetStage gemäß Nr. 15 Abs. 4 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die VetStage bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die VetStage bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von VetStage Personalverwaltung für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 500,00 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VetStage.
Soweit VetStage technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von VetStage geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Einschränkungen dieser Nr. 15 gelten nicht für die Haftung von VetStage wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Insbesondere haftet VetStage nicht für Ansprüche gegen den Kunden und/oder seine Subunternehmer für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an seine Mitarbeiter.


17. Sonstige Bestimmungen

Die vorliegenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von VetStage Personalverwaltung stellen das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB.


18. Schlussbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ergänzende,
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir uns mit ihnen ausdrücklich einverstanden erklärt haben.
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.


19. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren Freiburg, Deutschland als Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und VetStage nach Wahl von VetStage Freiburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Kunden ist in diesen Fällen jedoch Freiburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen VetStage und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.