Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Inbetriebnahme eines Computertomografen?
erstellt am 11. Februar 2023
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es vor der Inbetriebnahme eines CT-Systems zu beachten?
Der Einbau eines Computertomografen in Ihrer Praxis oder Klinik
erfordert nicht nur spezielle tierärztliche Fachkenntnisse und die
nötigen baulichen Veränderungen. Auch die Auseinandersetzung mit
rechtlichen Normen und die Erfüllung dieser gesetzlichen
Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis ist Teil des
Kaufprozesses.
Gesetze und Vorschriften zum Strahlenschutz (einschließlich
baulicher Anforderungen) sowie die Anforderungen an die
Qualifikation bzw. die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur
Nutzung und Durchführung von CT-Untersuchungen sind individuell
länderspezifisch geregelt.
→ Informieren Sie sich daher bei den örtlichen Behörden und zuständigen Stellen über Ihre jeweilige Rechtslage.
Bauliche Anforderungen müssen oft mit Architekten, Elektrikern
und weiteren sachkundigen Fachpersonen besprochen und
Kostenschätzungen eingeholt werden - beziehen Sie diese frühzeitig
mit ein.
→ Berücksichtigen Sie diese Kosten im Businessplan oder bei den
Anschaffungskosten.
Wir zeigen exemplarisch die Voraussetzungen für die Durchführung von CTs in Deutschland.
Welche Regelungen und gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Durchführung von CT-Untersuchungen (Bsp. Deutschland)?
In Deutschland richten sich die gesetzlichen Anforderungen für
die Inbetriebnahme von CT-Scannern nach der
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Die "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und
zur Röntgenverordnung (RöV)" regelt darüber hinaus die
speziellen Anforderungen und Kursinhalte für die darauf aufbauende
Sachkunde für CT-Untersuchungen - bauliche Anforderungen hingegen
sind unter anderem in der DIN 6812/15 geregelt.
Fachkurse zur Erlangung der geforderten Qualifikation sind häufig rar und erfordern zusätzlichen finanziellen Aufwand. Meistens muss eine gewisse Wartezeit in Kauf genommen werden, da sich die Kursdauer auf mehrere Monate erstreckt (aufgrund der Nachweispflicht von bearbeiteten Fallzahlen).
Zu den zuständigen Stellen und Behörden gehören die
Landestierärztekammern, das Bundesamt für Strahlenschutz und die
oberen Landesbehörden.
Auf der Homepage der Bundestierärztekammer Deutschland sind
aktuelle Termine sowie Informationen zu Anlaufstellen für
rechtliche Fragen zum Strahlenschutz und weitere Genehmigungen zu
finden
(https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/strahlenschutz/).
⇒ Der Computertomograf sollte nach Möglichkeit erst dann angeschafft werden, wenn die Genehmigung der Zulassungs- und Aufsichtsbehörden für den Betrieb des Gerätes in Ihrer Praxis oder Klinik erteilt wurde. Unnötige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen können so vermieden werden.
Fachkunde im Strahlenschutz für Computertomografen (CT)
Voraussetzung für die Kursanmeldung und den Erwerb der "Besonderen Fachkunde im Strahlenschutz für die Computertomograph
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