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Ein Beitrag von  DiploVets (Vet-X-Perts GmbH) auf VetStage

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Inbetriebnahme eines Computertomografen?

erstellt am 11. Februar 2023

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Welche rechtlichen Anforderungen gibt es vor der Inbetriebnahme eines CT-Systems zu beachten?

Der Einbau eines Computertomografen in Ihrer Praxis oder Klinik erfordert nicht nur spezielle tierärztliche Fachkenntnisse und die nötigen baulichen Veränderungen. Auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Normen und die Erfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis ist Teil des Kaufprozesses.
Gesetze und Vorschriften zum Strahlenschutz (einschließlich baulicher Anforderungen) sowie die Anforderungen an die Qualifikation bzw. die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Nutzung und Durchführung von CT-Untersuchungen sind individuell länderspezifisch geregelt.

→ Informieren Sie sich daher bei den örtlichen Behörden und zuständigen Stellen über Ihre jeweilige Rechtslage.

Bauliche Anforderungen müssen oft mit Architekten, Elektrikern und weiteren sachkundigen Fachpersonen besprochen und Kostenschätzungen eingeholt werden - beziehen Sie diese frühzeitig mit ein.
→ Berücksichtigen Sie diese Kosten im Businessplan oder bei den Anschaffungskosten.

Wir zeigen exemplarisch die Voraussetzungen für die Durchführung von CTs in Deutschland.

Welche Regelungen und gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Durchführung von CT-Untersuchungen (Bsp. Deutschland)?

In Deutschland richten sich die gesetzlichen Anforderungen für die Inbetriebnahme von CT-Scannern nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Die "Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)" regelt darüber hinaus die speziellen Anforderungen und Kursinhalte für die darauf aufbauende Sachkunde für CT-Untersuchungen - bauliche Anforderungen hingegen sind unter anderem in der DIN 6812/15 geregelt.

Fachkurse zur Erlangung der geforderten Qualifikation sind häufig rar und erfordern zusätzlichen finanziellen Aufwand. Meistens muss eine gewisse Wartezeit in Kauf genommen werden, da sich die Kursdauer auf mehrere Monate erstreckt (aufgrund der Nachweispflicht von bearbeiteten Fallzahlen).

Zu den zuständigen Stellen und Behörden gehören die Landestierärztekammern, das Bundesamt für Strahlenschutz und die oberen Landesbehörden.
Auf der Homepage der Bundestierärztekammer Deutschland sind aktuelle Termine sowie Informationen zu Anlaufstellen für rechtliche Fragen zum Strahlenschutz und weitere Genehmigungen zu finden (https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/strahlenschutz/).

⇒ Der Computertomograf sollte nach Möglichkeit erst dann angeschafft werden, wenn die Genehmigung der Zulassungs- und Aufsichtsbehörden für den Betrieb des Gerätes in Ihrer Praxis oder Klinik erteilt wurde. Unnötige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen können so vermieden werden.

Fachkunde im Strahlenschutz für Computertomografen (CT)

Voraussetzung für die Kursanmeldung und den Erwerb der "Besonderen Fachkunde im Strahlenschutz für die Computertomograph

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