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Ein Beitrag von  Tierarzt Plus Partner,  Tierarzt Plus Partner auf VetStage

Ab in den Urlaub! Diese Ratschläge können wir Tierhalter:innen mit auf den Weg geben

erstellt am 9. August 2023

Hinweis: VetStage ist nicht für den Inhalt verantwortlich. Bitte wende dich bei Rückfragen direkt an den Verfasser.

Sommerzeit ist Reisezeit. Diese besonderen Tage möchten viele Tierbesitzer:innen gemeinsam mit ihren Tieren verbringen. Bei den Vorbereitungen kommen viele Fragen rund um das Thema Urlaub mit dem Vierbeiner auf. Kompetenten Rat finden Tierhalter:innen bei einem Besuch in ihrer Tierarztpraxis. Dort können die tiermedizinischen Fachangestellten im Kundengespräch wichtige Informationen hinsichtlich Gesundheitsvorsorge, Reiseplanung und notwendiger Formalitäten vermitteln, damit es insbesondere bei Auslandsreisen zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Gesetze regeln den grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren

Ganz gleich, ob es sich um einen kleinen Ausflug oder einen längeren Aufenthalt handelt: Verlässt der Vierbeiner deutschen Boden, müssen die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union bzw. des Ziel- oder Transitlandes berücksichtigt werden.

Innerhalb der Europäischen Union gelten 3 wichtige Grundregeln:

  • Der Hund oder die Katze müssen mittels elektronisch lesbarem Transponder bzw. Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Der Hund oder die Katze müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen.
  • Der blaue EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden. Chipnummer und Tollwutimpfung müssen in diesem Ausweis eingetragen und versiegelt sein.

Für Drittländer gelten besondere Vorschriften

Bei der Einreise in die Europäische Union aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) werden diese hinsichtlich ihrer Tollwut-Infektionslage in verschiedene Gruppen eingeteilt.

Drittländer mit einer unkritischen Tollwut-Situation werden auf einer zweiteiligen Liste eingruppiert (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013). 

Für diese sogenannten “gelisteten Drittländer” gelten prinzipiell die Regeln des innereuropäischen Haustierverkehrs. Das gilt uneingeschränkt für Staaten, die im ersten Teil dieser Liste geführt werden (z.B. Schweiz, Monaco, Liechtenstein). Findet sich das gelistete Drittland auf Teil 2 dieser Liste (z.B. Großbritannien, USA, Bosnien und Herzegowina), ist die Wiedereinreise in die EU auf direktem Wege zu vollziehen und darüber hinaus eine Veterinärbescheinigung vorzulegen. 

Sogenannte “nicht gelistete Drittländer” (z.B. Serbien, Türkei) weisen ein höheres Tollwut-Infektionsrisiko auf. Rückreisende Hunde und Katzen müssen daher ergänzend zum Impfnachweis einen wirksamen Tollwut-Titer im Blut aufweisen. Diese Blutuntersuchung hat in einem dafür zugelassenen, zertifizierten Labor zu erfolgen. Für Impfung, Blutentnahme und Gültigkeitsdauer der Titerbestimmung sind festgelegte Fristen zwingend einzuhalten.

Neben dem europäischen Regelwerk, ist für die Einreise in das jeweilige Zielland auch die dortige Gesetzgebung zu berücksichtigen! Beispielsweise verlangt Großbritannien eine von einem Tierarzt applizierte und dokumentierte Bandwurmbehandlung unmittelbar vor der Einreise.

Andere Länder, andere Sitten

Auch im Reiseland selbst können besondere Vorgaben an Tierhalter:innen gestellt werden. Exemplarisch sind eine Hundehaftpflichtversicherungs-Pflicht in Italien, das Verbot von Hunden in Restaurants in Dänemark, eine Leinenpflicht im öffentlichen Bereich in Österreich oder die Anmeldung des Haustieres beim Zoll in Schweden zu nennen. Insbesondere für aggressive Hunde oder Hunderassen, die z.T. auch in Deutschland gesondert reglementiert werden (sog. “Kampfhunde”), gelten spezielle Auflagen. Hier sollten sich die betroffenen Hundehalter:innen besonders sorgfältig informieren.

Tipp: Da sich die Verteilung der Länder auf die oben genannten Listen und auch die Anforderungen der Zielländer ändern können, sollten sich die Tierhalter:innen rechtzeitig vor ihrer Reise aktuelle Informationen einholen. Die TMFAs können dabei Hilfestellung leisten. Aufgrund des komplexen und dynamischen Regelwerkes dürfen jedoch keine verbindlichen Aussagen getätigt werden! Wir empfehlen unseren Kund:innen gerne die Webseiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/haus-und-zootiere_node.html), der jeweiligen Botschaften der Zielländer und die Seite der Firma MSD (www.petsontour.de) als gute Informations-Quellen.

EU-Heimtierausweis im Fokus

Bei jeder Gelegenheit, auf jeden Fall jedoch bei der Jahresimpfung oder vor einer Urlaubsreise, sollten die Praxismitarbeiter:innen den Impfpass auf Vollständigkeit und Aktualität prüfen. Das gelbe Impfbuch dient lediglich als Merkheft. Bei dem blauen EU-Heimtierausweis handelt es sich hingegen um den Reisepass für Hunde und Katzen. Seine Gestaltung ist rechtlich vorgeschrieben. Die Kennzeichnung, also der Transponder, sollte abgelesen und mit dem Eintrag im Pass abgeglichen werden. Solche Vorgänge sind immer in der Patientenakte zu dokumentieren.

Problemfeld gültiger Tollwutschutz

Den Tollwut-Impfstatus sollten die Mitarbeiter:innen besonders sorgfältig überprüfen. Hunde und Katzen gelten offiziell als wirksam gegen Tollwut geschützt, wenn die Zulassungsbedingungen des Impfstoffherstellers eingehalten werden. Bei den meisten in der Praxis gebräuchlichen Tollwutimpfstoffen bedeutet das:

  • eine Impfung ab der 12. Lebenswoche
  • eine Wartezeit von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt der Impfung
  • die Impfung muss nach der Kennzeichnung des Tieres mit dem Transponder erfolgen
  • um bei Wiederholungsimpfungen eine erneute 21-tägige Wartezeit für den gültigen Tollwut-Impfstatus zu vermeiden, sollte die Booster-Impfung immer vor dem Ablaufdatum der vorhergehenden Tollwutimpfung erfolgen.

Impfdatum, Eintritt und Gültigkeitsdauer der Tollwut-Vaccinierung werden im Impfpass eingetragen. In der Regel ist alle 3 Jahre eine Auffrischung notwendig. Diese Information findet sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes.

Eine häufige Fehlerquelle, die reisende Tierbesitzer:innen und deren Praxisteams herausfordert, resultiert aus dem mehrjährigen Applikationsintervall der Tollwut-Vaccine. Einige Komponenten der  Kombinationsimpfung (Pi und L4) erfordern einen jährlichen Booster, der in vielen Fällen nicht exakt alle 12 Monate, sondern um ein paar Wochen verspätet verabreicht wird. Orientiert sich nun der Tierbesitzer oder die Tierbesitzerin für den nächsten Im

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