
Versehentliche Kastration: Unachtsamkeit mit Folgen
erstellt am 17. März 2025
Fehler sind menschlich – das wissen wir alle nur zu gut. In einem verantwortungsvollen Berufsfeld wie der Tiermedizin können bereits flüchtige Momente der Ablenkung weitreichende Folgen haben.
Es ist ein Morgen wieder jeder andere in der Tierarztpraxis. Im gewohnten Trubel zwischen Anmeldung und Behandlungsraum beginnt der Tag mit einer geplanten OP. Alles ist bereit für die anstehende Kastration eines Hundes. Der Eingriff gelingt komplikationslos.
Die weiteren Stunden verlaufen angenehm ruhig und ereignislos. Doch am Nachmittag ändert sich die Stimmung schlagartig: Plötzlich schallt eine aufgebrachte Stimme aus dem Warteraum. Die tiermedizinische Fachangestellte gibt ihr Bestes, um die Gemüter zu beruhigen, doch die Situation lässt sich nicht entschärfen. Die Kastration, die am Morgen durchgeführt wurde, hätte so nicht stattfinden sollen – die Besitzerin hatte nur einen Termin für eine Zahnsteinentfernung vereinbart! Das große Drama startet.
Das Szenario ist frei erfunden, der Fall jedoch echt. Die Halterin des Hundes forderte rund 90.000 Euro Schadensersatz, da sie behauptete, ihr Hund sei ein Zuchthund. Eine Summe, die die meisten von uns erstmal aus der Fassung bringt. Doch den Nachweis konnte sie nicht erbringen.
In dieser herausfordernden Situation hat die Deutsche Ärzteversicherung nicht nur die gesamte Korrespondenz übernommen, sondern auch d
Jetzt anmelden und weiterlesen!
Dieser Beitrag ist nur für Tierärzt:innen, TFA und Animal Health Experts geeignet.
Lege dir jetzt kostenlos ein VetStage Profil an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.
Themengebiete
Autor:innen
Der Ursprungsartikel entstammt der "infotime", Ausgabe 01/24, dem Printmagazin der Deutschen Ärzte Finanz.Ein interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.