Fachbeitrag
Ein Beitrag von  Activet,  Activet Tierarztpraxen GmbH auf VetStage

Tierschutzgesetz verbietet das Kürzen oder Entfernen von Vibrissen als vorübergehende Amputation - keine Ausnahmen durch Privatpersonen oder Friseursalons möglich

erstellt am 3. Juni 2022

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Das Thema Qualzucht ist in aller Munde - nachdem die Brachycephalie erfreulicherweise immer weiter in den kritischen Fokus rückt, wurde in den letzten Wochen und Monaten auch das Kürzen oder Entfernen der Vibrissen in den Brennpunkt gestellt.

Doch was konkret bedeutet das Verbot in der Praxis für uns Tierärzte und was dabei ist wichtig zu wissen? Hier die zentralen Punkte im Überblick:

Anatomie und Funktion von Vibrissen

Vibrissen (Sinushaare, Tasthaare) gehören zu den haarähnlichen Tastorganen, deren Anatomie sich von herkömmlichen Fellhaaren deutlich unterscheidet: Die Wurzelscheide der Tasthaaren wird von einem zusätzlichen Blutsinus umgeben, der das Haar vollkommen umschließt, von sensiblen Nervenfasern innerviert wird und so bereits geringste taktile Reize wahrnimmt. Der Komplex aus dem Sinneshaar und den mit ihm verbundenen Strukturen wird als als Follikel-Sinus-Komplex bezeichnet.

Zu den vielseitigen Funktionen der Vibrissen gehören u.a. die Wahrnehmung von Luft- und Wasserbewegungen und Unterstützung bei der Orientierung, besonders in der Nacht. Berührungen werden schon registriert, bevor der Kopf mit einem Gegenstand in Kontakt kommt (Schutzfunktion, Einschätzung der Abstände zwischen Gegenständen oder der Jagdbeute).

 

Kürzen oder Entfernen der Vibrissen = vorübergehende Amputation laut Tierschutzgesetz

Durch das Kürzen oder Entfernen der Sinushaare werden die sensiblen Funktionen dieses Sinnesorgans (vorübergehend) eingeschränkt bzw. komplett ausgeschaltet. Dadurch wird dem Tier laut Gesetz Schaden zugefügt und das Wohlbefinden längerfristig erheblich beeinträchtigt.

Die Ausführung im Tierschutzgesetz ist daher eindeutig: Dieser Eingriff am Tier bedeutet eine vorübergehende Amputation und Zerstörung von Gewebe, was grundsätzlich verboten ist (§6 dt. TierSchG).

 

Übergang zur Praxis: Gibt es Ausnahmen, die ein Kürzen oder Entfernen der Vibrissen erlauben?

Die einzige (!) mögliche Ausnahme des Verbots ist das Kürzen oder Entfernen nach tierärztlicher Indikation [§ 6 Abs. 1 Nr. a) TierSchG]. Darunter fallen z.B. extreme Verfilzungen oder präoperative Vorbereitungen (Scheren der OP-Region) - und dienen in diesen Fällen dem Wohle des Tieres.

Allein der Tierarzt selbst ist befugt, die Vibrissen zu kürzen oder zu entfernen und selbstverständlich auch nur soviel, wie unbedingt nötig!

 

Im Praxisalltag tritt diese spezielle tierärztliche Indikation jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit eher selten auf.

 

Fazit: Tierfriseure oder Privatpersonen ist es gesetzlich untersagt, die Vibrissen zu kürzen oder zu entfernen! Jede Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat oder Sachbeschädigung angezeigt und geahndet werden. Eine strikte Aufklärung der Tierbesitzer ist daher unabdingbar.

 

Übrigens: Auch in Österreich ist das Kürzen oder Entfernen der Vibrissen laut §7 des österreichischen Tierschutzgesetzes verboten.

Verhalten in der Praxis bei Verstößen

Doch wie sollten wir uns verhalten, wenn ein Hund mit oben beschriebenen Eingriffen in der Praxis vorstellig wird? Zuerst einmal sollte eine gründliche Aufklärung des Besitzers über die Rechtslage und Bedeutung für das Haustier erfolgen. Die anschließende Dokumentation der Aufklärung ist unerlässlich!

Bei wiederholten Verstößen sollte konsequenterweise Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt gehalten werden.

Ausstellungsverbot laut TierSchHuV §10

Seit dem 01.01.2022 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen vor, ebenso für Hunde mit tierschutzwidrig (teil)amputierten Körperteilen oder Organen.

Daher haben viele Veranstalter auch explizit gekürzte Vibrissen als Ausschlusskriterium aufgenommen, was zudem auch auf einige andere Hundeveranstaltungen übertragen wurde (z.B. Sportveranstaltungen).

Übergreifend braucht zudem von nun an jeder teilnehmende Hund eine Bescheinigung über eine tierärztliche Untersuchung auf das Vorliegen von Qualzuchtmerkmalen.

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Activet

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