Fachbeitrag
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Qualzucht-Evidenz Netzwerk QUEN der Tierärztekammer Berlin

erstellt am 8. Oktober 2021

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Was ist Qualzucht bzw. was sind Qualzuchten?

Qualzuchten sind seit 1986 laut §11b des Tierschutzgesetzes verboten. Wenn Körperteile oder Organe für den rechtmäßigen Gebrauch fehlen, umgestaltet oder untauglich sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier entstehen, handelt es sich um eine Qualzucht. Gleiches gilt für erblich bedingte Verhaltensstörungen, wenn dadurch Sozialkontakte mit Artgenossen oder die Haltung mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind. Dies bezieht sich nicht nur auf das gentechnisch veränderte Tier selbst, sondern auch auf seine Nachkommen. 

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2009 erlaubt der §11b des Tierschutzgesetzes ein Zuchtverbot nur, wenn mit derartigen erblich bedingten Schänden "gerechnet werden muss". Dies ist der Fall, wenn es "nach dem Stand der Wissenschaft überwiegend wahrscheinlich ist, dass solche Schäden signifikant häufiger auftreten, als zufällig zu erwarten wäre." 

Das Tierschutzgesetz gilt prinzipiell für alle Tiere, auch für Wirbellose. Allerdings gibt es eine Einteilung in verschiedene Gruppen oder Klassen von Tieren, die unterschiedlich stark geschützt werden. Die meisten Einzelbestimmungen gelten nur für Wirbeltiere. Auch landwirtschaftlich genutzte Tiere fallen dank einer Kategorisierung in Heim- und Nutztiere in manchen Bereichen aus dem Zuständigkeitsbereich des Tierschutzgesetzes. 

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