
Arztbesuch während der Arbeitszeit: Zählt das als Arbeitszeit?
erstellt am 10. Juli 2025
Der Alltag in Tierarztpraxen ist durchgetaktet: Sprechstunden, Operationen, Notfälle – Zeit ist ein rares Gut. Wenn Mitarbeitende dann untertags zum Arzt müssen, stellt sich schnell eine Frage: Zählt dieser Arztbesuch eigentlich als Arbeitszeit – oder müssen Stunden nachgearbeitet werden?
Die Antwort ist juristisch eindeutig – aber an Bedingungen geknüpft.
Was sagt die Rechtslage?
Grundlage ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es sinngemäß:
Wer aus persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, verliert nicht automatisch den Anspruch auf Vergütung.
Konkret bedeutet das:
Wenn ein Arzttermin dringend notwendig ist und
nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden
kann, dürfen Arbeitnehmende bezahlt fehlen.
In welchen Fällen zählt der Arztbesuch zur Arbeitszeit?
Akute Beschwerden:
Bei plötzlichen Schmerzen oder Notfällen muss keine Rücksicht auf
den Dienstplan genommen werden – hier zählt der Arztbesuch als
Arbeitszeit.
Medizinische Notwendigkeit eines bestimmten
Zeitfensters:
Beispiel: Eine Blutabnahme muss morgens nüchtern erfolgen und kann
daher nicht in die Freizeit verlegt werden.
Keine T
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Jule Vandreier - VetStageEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.