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Arbeitszeit & Arbeitsrecht in der Tierarztpraxis

Arbeitszeit & Arbeitsrecht in der Tierarztpraxis

Was gilt rechtlich? Was musst du beachten? Und wo lauern typische Stolperfallen?
Hier findest du den Überblick – kompakt, praxisnah und auf dem Stand von 2025.

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

In tierärztlichen Praxen ist die Abgrenzung oft schwierig: Sprechzeiten, Bereitschaft, Wartezeiten zwischen Terminen – vieles davon zählt zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
Zur Orientierung:

  • Anwesenheit in der Praxis
  • Bereitschaftsdienst mit Aufenthaltsortvorgabe
  • Arbeitsbereitschaft (z. B. Wartezeit auf nächste OP)
Nicht dazu gehören: Rufbereitschaft ohne feste Aufenthaltsvorgabe. Mehr dazu in unserem Artikel zu Bereitschaftsdiensten

Was sagt das Gesetz zur maximalen Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz regelt u. a.:

  • Max. 8 Stunden pro Werktag (Mo–Sa), verlängerbar auf 10 Stunden bei Ausgleich
  • Max. 48 Stunden/Woche im Schnitt über 6 Monate
  • Mind. 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen
  • Sonn- und Feiertagsarbeit nur unter bestimmten Bedingungen
  • Ausnahme (§ 14 Abs. 2 ArbZG): In tiermedizinischen Notfällen darf von diesen Regeln abgewichen werden – etwa bei Geburten oder akuten Not-OPs.

Zeiterfassung & Dokumentation

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betrifft alle Beschäftigten – auch Teilzeitkräfte. Spätestens bei über 8 Stunden/Tag muss dokumentiert werden. Seit BAG-Urteil 2022 ist eine objektive, verlässliche Zeiterfassung Pflicht.
Details und Tools findest du in unserem Artikel zur Zeiterfassung

Besonderheiten in der Tiermedizin

  • Sonderregelungen bei Notfällen (§ 14 Abs. 2 ArbZG) ermöglichen flexible Reaktionen – etwa bei nächtlichen Koliken.
  • Tarifverträge (z. B. der Manteltarifvertrag für TFA) können abweichende Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen und Zuschlägen enthalten – sofern beide Parteien tarifgebunden sind.
  • In Kliniken mit vielen Bereitschaftsdiensten wird die Grenze von 60 Arbeitsstunden pro Woche schnell erreicht – v. a. bei Wochenenddiensten von Freitagabend bis Montagfrüh.

Praxisbeispiele: Was oft falsch läuft

    Fall 1: TFA in Teilzeit wird regelmäßig zu OPs hinzugezogen → Überstunden ohne vertragliche Regelung
    Fall 2: Bereitschaftsdienst wird fälschlich als Rufbereitschaft abgerechnet → Verstoß gegen Ruhezeiten
    Fall 3: Zeiterfassung nur für Vollzeitkräfte → Verstoß gegen BAG-Vorgaben

Tipps für Praxisinhaber:innen & Teamleitungen

  • Achte auf klare vertragliche Regelungen zu Überstunden – besonders bei Teilzeit
  • Plane Bereitschaftsdienste mit ausreichenden Ruhezeiten
  • Nutze digitale Zeiterfassung für alle Beschäftigten
  • Berücksichtige tarifliche Vorgaben, wenn anwendbar
  • Hänge gesetzliche Vorschriften gut sichtbar aus (§ 16 ArbZG)

Extra-Tipp: VetStage bietet dir eine digitale Lösung für die einfache Arbeitszeiterfassung und Schichtplanung in deiner Praxis: vetstage.de/personalverwaltung

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Tierärztekammer oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

FAQ

Müssen auch Teilzeitkräfte Zeiterfassung machen?

Ja, grundsätzlich alle – unabhängig vom Stundenumfang.

Ist Bereitschaftsdienst automatisch Arbeitszeit?

Ja, wenn der Aufenthaltsort vorgegeben ist.

Wie kann ich Sonn- und Feiertagsarbeit rechtssicher gestalten?

Mind. 15 freie Sonntage pro Jahr, Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen.

Was zählt bei Notfällen?

Tiermedizinische Notfälle erlauben Ausnahmen – aber nicht dauerhaft als Standard!

“Bei Fragen und Problemen an Ihrer Seite - Unsere Betreuerinnen für VetStage Personalverwaltung”
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Jule Vandreier

Jule Vandreier

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