Deutschland Schweiz Österreich
visual
vetstage.de Slogan
Bereitschaftsdienste & Rufbereitschaft in Tierarztpraxen & Kliniken – alles, was du wissen musst

Bereitschaftsdienste & Rufbereitschaft in Tierarztpraxen & Kliniken – alles, was du wissen musst

Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften sorgen in tierärztlichen Praxen und Kliniken oft für Unsicherheiten – bei Arbeitszeiten, Reaktionszeiten, Vergütung und rechtlichen Pflichten. Auf dieser Seite bekommst du einen umfassenden Überblick, damit du in deinem Arbeitsalltag sicher entscheiden und handeln kannst.

Definitionen, gesetzlichen Vorgaben & Vergütung

Arbeitszeitmodelle wie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind gerade in der Tiermedizin sensible Themen. Wann welche Form gilt, wie sie gesetzlich bewertet wird und was das für deinen Arbeitsalltag bedeutet – das klären wir hier. Alle Informationen sind auf dem Stand von 2025.

Bereitschaft
Quelle: stock.adobe.com (557221862)

Gesetzliche Grundlagen (ArbZG, EuGH, BAG)

Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

  • Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
  • Nach einem Einsatz gilt: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit – verkürzbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich erfolgt.
  • Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) ist auch inaktive Zeit im Bereitschaftsdienst vergütungspflichtig.
  • Bei Rufbereitschaft darf der Aufenthaltsort nicht faktisch eingeschränkt werden. Sonst handelt es sich um Bereitschaftsdienst.

Tarifliche Regelungen (Stand: ab 1. Juni 2025)

Seit Juni 2025 gelten neue tarifliche Vereinbarungen für TFA, verhandelt zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf):

  • Bereitschaftsdienst wird mit 50 % des regulären Stundenlohns vergütet – mindestens aber zum gesetzlichen Mindestlohn.
  • Rufbereitschaft wird mit 25 % des Stundenlohns vergütet – eine wichtige Neuerung im aktuellen Tarifvertrag.
Für angestellte Tierärzt:innen ohne Tarifbindung gelten individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Eine transparente und schriftliche Regelung ist hier unerlässlich.

Regionale Notfalldienstpflichten (Auswahl 2025)

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen zur Notdienstpflicht:

  • NRW: Seit 1. Januar 2025 gilt eine Notdienstpflicht für Praxen mit Hausapotheke. Angestellte mit mehr als 20 Stunden pro Woche sind ebenfalls verpflichtet, sich zu beteiligen.
  • Sachsen: Praxen sind in 13 Notfalldienstringe eingeteilt. Teilnahme ist verpflichtend.
  • Westfalen-Lippe: Neue Notfalldienstordnung seit Anfang 2025 in Kraft.
  • In anderen Bundesländern hängt die Beteiligung an Notdiensten oft von regionalen Vereinbarungen ab – informiere dich bei deiner Tierärztekammer.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft – auf einen Blick

  • Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst zählt vollständig zur Arbeitszeit. Rufbereitschaft gilt in der Regel als Ruhezeit – außer es greift eine tarifliche Sonderregelung.
  • Vergütung: Für TFA mit Tarifbindung wird Bereitschaftsdienst mit 50 % des Stundenlohns, Rufbereitschaft mit 25 % vergütet.
  • Ort: Beim Bereitschaftsdienst ist der Aufenthaltsort vom Arbeitgeber vorgegeben. In der Rufbereitschaft darfst du dich frei bewegen – solange du kurzfristig einsatzbereit bist.
  • Ruhezeit:Bereitschaftsdienst unterbricht die Ruhezeit. Rufbereitschaft nur dann, wenn du tatsächlich arbeitest.

Fazit

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft betreffen dich – ob angestellt oder Praxisinhaber:in. Klare Verträge, tarifliche Einordnung und gute Planung machen den Unterschied. Prüfe, was für deine Region gilt, und sprich rechtzeitig mit deinem Team.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Beim Bereitschaftsdienst musst du dich an einem festgelegten Ort aufhalten und sofort einsatzbereit sein. Bei der Rufbereitschaft reicht es, wenn du erreichbar bist – solange du bei Bedarf schnell einspringen kannst.

Gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?

Ja, vollständig. Auch Zeiten ohne aktiven Einsatz zählen zur Arbeitszeit und sind entsprechend zu vergüten.

Wie wird Bereitschaftsdienst vergütet?

TFA mit Tarifbindung erhalten 50 % des Stundenlohns. Wichtig: Der Mindestlohn muss eingehalten werden – auch bei niedriger Auslastung.

Wie ist es bei der Rufbereitschaft?

Seit Juni 2025 ist eine Vergütung von 25 % des Stundenlohns tariflich geregelt. Für Tierärzt:innen gilt: individuelle Vertragsgestaltung.

Gibt es eine Pflicht zur Teilnahme am Notdienst?

In einigen Bundesländern ja – etwa in NRW, Sachsen oder Westfalen-Lippe. Prüfe die Vorgaben deiner Tierärztekammer.

Wie lange muss meine Ruhezeit sein?

Mindestens 11 Stunden am Stück. Verkürzungen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – z. B. mit Ausgleich innerhalb von vier Wochen.

Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Es drohen Bußgelder. Arbeitgeber sind zur Einhaltung verpflichtet – auch in Bezug auf Ruf- und Bereitschaftsdienste.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine zuständige Aufsichtsbehörde, die Tierärztekammer oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

“ Wir informieren dich gerne persönlich über spannende Entwicklungsmöglichkeiten. Kontaktiere uns direkt über WhatsApp! ”

Pamela

Pamela Liebig

Ansprechpartnerin Talentscout