
AGILA und easyVET: Gemeinsam schnell und digital Versicherungsansprüche abwickeln
erstellt am 19. Mai 2025
Schon gewusst? Versicherungsverträge von AGILA lassen sich unkompliziert in das Praxismanagementsystem easyVET integrieren. Dadurch können Versicherungsansprüche papierlos und effizient abgewickelt werden. Diese digitale Lösung spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
Voraussetzungen: Ohne das geht es nicht:
easyVET Version: Stelle sicher, dass Du mindestens die Version R7 vom 05.06.2020 oder neuer verwendest. Nur mit dieser oder einer neueren Version ist die Integration vollständig möglich.
- Verknüpfung mit vetsXL: Dein easyVET muss mit Deinem administrativen vetsXL Konto verknüpft sein. Diese Verbindung ist notwendig, um die Versicherungsansprüche von AGILA automatisch und papierlos übermitteln zu können.
- Zugangsdaten von AGILA: Beantrage bei AGILA Deine Partnernummer und hinterlege sie in Deinem vetsXL Konto. Mit dieser Nummer aktivierst Du die Schnittstelle zwischen easyVET und AGILA.
Schritt für Schritt zur digitalen Abrechnung – so funktioniert es:
- AGILA als Versicherungsunternehmen anlegen: Lege AGILA mit dem Typ „Versicherung“ in der Adresskartei an und verknüpfe diese über die Funktion „Adresse online“ mit vetsXL.com.
- Versicherungsvertrag von AGILA hinzufügen: Um den Versicherungsschutz eines Tieres in easyVET zu hinterlegen, trage den gültigen Versicherungsvertrag in der Tierkartei ein. Es können mehrere Verträge pro Tier hinterlegt werden. Hierzu ganz einfach die Tier-Karteikarte öffnen und im Reiter Einstellungen die Tabelle Versicherungsverträge ausfüllen. Trage dazu den Adresseintrag der AGILA und die Vertragsnummer ein (bei älteren Verträgen muss der Bindestrich durch eine Null ersetzt werden, z. B. 1234567801 statt 12345678-1). Wähle dann, wer die Zahlung erhält (Praxis oder Tierhalter).
- Selbstbeteiligung und Abdeckung: Bei Bedarf kann die Selbstbeteiligung und die Abdeckung eingetragen werden. Diese Felder dienen rein informativen Zwecken und werden nicht in die Berechnung des Anspruchs einbezogen.
- Übermittlung des Versicherungsanspruchs:
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Selina StraubEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.