
Rentenversicherung: Vorsicht vor doppelten Kosten
erstellt am 31. März 2025
Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Nebentätigkeit ausüben, sind heute keine Seltenheit mehr. Angestellte, die für einige Stunden anderweitig arbeiten, sollten Folgendes wissen: Bei jeder neu aufgenommenen versicherungspflichtigen Beschäftigung oder versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit musst Du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen – unabhängig davon, ob diese zusätzlich zu einer bereits zuvor bestehenden Tätigkeit aufgenommen wird, kurzzeitig ausgeübt wird oder die einzige Beschäftigung ist. Die Befreiung von der Beitragspflicht in der DRV kann nur dann bereits ab Tätigkeitsbeginn ausgesprochen
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