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Ein Beitrag von  Wuffington Post auf VetStage Koalitionsvertrag trifft Kuh – Politik in der Tiermedizin
Ein Politiker mit Stethoskop untersucht eine Kuh – ein augenzwinkerndes Bild zur Frage: Was bringt der Koalitionsvertrag für Tierärzt:innen & TFAs?

Tiermedizin im Koalitionsvertrag 2025–2029: Was sich für Tierärzt:innen, TFAs und Studierende ändern könnte

erstellt am 24. April 2025

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Tiermedizin im Koalitionsvertrag 2025–2029: Was sich für Tierärzt:innen, TFAs und Studierende ändern könnte

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die Legislaturperiode 2025–2029 liegt vor – und mit ihm eine politische Agenda, die auch die tiermedizinische Berufsgruppe betrifft. Von Arbeitszeitregelungen über Tierschutz bis hin zur Digitalisierung lassen sich zentrale Weichenstellungen für Tierärzt:innen, tiermedizinische Fachangestellte (TFAs) und Studierende der Tiermedizin ableiten. Doch wie konkret sind die Vorhaben? Und wo bleibt Spielraum für die Praxis?


Gesundheitspolitik & Veterinärwesen

Im Bereich Tierarzneimittel kündigt die Koalition an, bürokratische Doppelstrukturen abbauen zu wollen. So sollen beispielsweise doppelte Meldepflichten im Antibiotikamonitoring reduziert werden. Eine vollständige Abschaffung des staatlichen Antibiotikamonitorings ist im Vertrag jedoch nicht vorgesehen.

Der in der Veterinärmedizin zunehmend diskutierte One-Health-Ansatz wird im Koalitionspapier nicht explizit adressiert – auch nicht im Zusammenhang mit der Vernetzung von Human- und Tiermedizin. Die Zuständigkeit für tiermedizinische Belange verbleibt wie bisher beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Eine Angliederung an das Gesundheitsministerium bleibt damit aus.

Quelle: Koalitionsvertrag 2025–2029; Analyse durch bundangestelltertieraerzte.de und wir-sind-tierarzt.de


Arbeitsbedingungen & Fachkräftemangel

Im Hinblick auf die angespannte Versorgungssituation begrüßt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Künftig soll die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden geöffnet werden. Dies könnte vor allem dem tierärztlichen Notdienst zugutekommen.

Allerdings bleiben die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten unangetastet, was die Organisation von Wochenenddiensten weiterhin erschwert.

Für TFAs gibt es keine spezifischen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Die Berufsgruppe wird im Koalitionsvertrag nicht explizit genannt. Der geplante Bürokratieabbau könnte jedoch mittelbar zur Entlastung in der Praxis beitragen.

Quelle: bpt.de, tierarztmangel.de, tieraerzteverband.de


Studium & Ausbildung

Die Tiermedizinischen Hochschulen arbeiten vielerorts an ihrer Belastungsgrenze. Trotzdem enthält der Koalitionsvertrag keine konkreten Aussagen zur Erhöhung von Studienplätzen. Auch Reformen zur Struktur oder

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