
vmf und bpt haben sich geeinigt.
Tarifverhandlungen: Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ab 1. Juni 2025
erstellt am 27. Mai 2025
Ab dem 1. Juni 2025 steht eine signifikante Verbesserung der finanziellen Bedingungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) bevor. In einer Einigung zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) wurden neue Gehaltstarifverträge und Ausbildungsvergütungen beschlossen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Beruf attraktiver zu gestalten und die Wertschätzung für die Arbeit der TFA in der Tiermedizin sichtbar zu machen.
Gehaltserhöhungen im Detail
Die Gehälter der TFA werden in den unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen (TG) spürbar steigen. Die neuen Bruttoerhöhungen gestalten sich wie folgt:
- Tätigkeitsgruppe I (TG I): +300 Euro
- Tätigkeitsgruppe II (TG II): +336 Euro
- Tätigkeitsgruppe III (TG III): +366 Euro
Diese Erhöhungen führen zu einer durchschnittlichen Gehaltserhöhung von etwa 5 Prozent über alle Berufsjahre und Tätigkeitsgruppen hinweg bis zum 31. Januar 2026. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einführung einer Tätigkeitsgruppe IV, die es TFA ermöglicht, bei Nachweis zusätzlicher Qualifikationen eine Aufstockung von 32 Prozent gegenüber TG I zu erhalten. Dies könnte insbesondere für TFA, die sich in einem anspruchsvollen Bereich wie der Zahnheilkunde oder der Notfallmedizin fortbilden, von Bedeutung sein.
Ausbildungsvergütung – ein wichtiges Signal
Auch die Ausbildungsvergütungen für angehende TFA erfahren eine substanzie
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