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EU-Transparenzgesetz fordert Umdenken: Neue Gehaltsrichtlinien setzen auch die Tiermedizin unter Handlungsdruck

erstellt am 27. Juni 2025

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Mehr Transparenz im Gehalt – Welche Auswirkungen das neue Entgelttransparenzgesetz für die Tiermedizin hat

Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird ein längst überfälliger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit gemacht – ein Thema, das auch in der Tiermedizin brisant ist. Die europäische Richtlinie, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, nimmt Arbeitgeber in eine stärkere Verantwortung, wenn es um faire Bezahlung und transparente Vergütungsstrukturen geht. In einem traditionell stark weiblich geprägten Berufsfeld wie der tierärztlichen Praxis verspricht sie nicht weniger als eine strukturelle Veränderung. Doch was bedeutet das konkret für tiermedizinisches Personal, Praxisinhaber:innen und Kliniken? Ein Blick auf Chancen, Herausforderungen und notwendige Handlungsschritte.

Ein neuer Rechtsrahmen: Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorschreibt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 zielt darauf ab, die Lohntransparenz zu stärken und geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu beseitigen. Die Kernthemen sind:

  • Offenlegungspflicht bei der Einstellung: Unternehmen müssen künftigen Mitarbeitenden vor Vertragsabschluss Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Spanne mitteilen – unabhängig vom Geschlecht.
  • Verbot der Gehaltsfrage: Arbeitgeber dürfen keine Angaben zu früheren Gehältern der Bewerbenden erfragen. Der Fokus soll auf Qualifikation und Position liegen, nicht auf vergangene Einkommensverhältnisse.
  • Recht auf Auskunft: Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über das individuelle und durchschnittliche Einkommen zu erhalten, differenziert nach Geschlecht und Tätigkeitsart.
  • Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden: Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Gehaltsberichte veröffentlichen und Maßnahmenpläne bei festgestellter Entgeltungleichheit erstellen.

Diese Neuerungen gehen über die bisherigen Regelungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) hinaus, das seit 2017 in Kraft ist. Während das bisherige Gesetz noch erhebliche Lücken in der Umsetzung lässt, verpflichtet die neue Richtlinie zu aktiver Transparenz.

Was hat das mit Tierarztpraxen und Tierkliniken zu tun?

Obwohl viele tierärztliche Einrichtungen nicht die Schwelle von 100 Angestellten überschreiten, lohnt es sich dennoch, die Auswirkungen genauer zu betrachten. Attraktive Arbeitgebermarken, Mitarbeitendenbindung, faire Arbeitsbedingungen und ein professionelles Personalmanagement hängen zunehmend mit dem Thema Entgeltgerechtigkeit zusammen – unabhängig von der gesetzlichen Mindestanforderung.

Laut aktuellen Erhebungen von VetStage, dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und dem aktuellen TVD-Gehaltsreport zeigen sich weiterhin deutliche Gehaltsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Tierärzt:innen, insbesondere in Führungspositionen sowie in ländlichen versus urbanen Strukturen. Oft fehlen strukturierte Gehaltsbänder und tra

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