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Ein Beitrag von  Christopher Waldner,  VetStage HR Campus auf VetStage

ATF-Anerkennung: Warum sie für den Berufsstand unverzichtbar ist und worauf Sie achten müssen

erstellt am 30. Juli 2025

Hinweis: VetStage ist nicht für den Inhalt verantwortlich. Bitte wende dich bei Rückfragen direkt an den Verfasser.

 

Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist seit über 40 Jahren das zentrale Gremium für die Koordination, Anerkennung und Qualitätssicherung tierärztlicher Fortbildung in Deutschland. Sie ist eine der drei größten tierärztlichen Organisationen des Landes und arbeitet als Fortbildungseinrichtung der Bundestierärztekammer (BTK) unabhängig, nicht gewinnorientiert und in enger Zusammenarbeit mit den Landes-/Tierärztekammern, der DVG und weiteren Verbänden.

Ihr Ziel ist es, Tierärzt:innen ein hochwertiges, aktuelles und praxisrelevantes Fortbildungsangebot bereitzustellen – von klassischen Präsenzveranstaltungen bis hin zu modernen E-Learning-Formaten. Die ATF trägt damit entscheidend dazu bei, dass Tierärzt:innen ihre berufliche Kompetenz kontinuierlich erweitern und ihre gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht erfüllen können.

Neben der Durchführung eigener Veranstaltungen (60–80 pro Jahr) prüft die ATF jährlich rund 3.000 weitere Fortbildungsangebote externer Anbieter. Sie sorgt dafür, dass alle ATF-anerkannten Veranstaltungen einheitlich hohen Qualitätsstandards genügen – unabhängig davon, ob sie von Praxen, Verlagen, Behörden oder Industriepartnern organisiert werden.

Gerade angesichts des stetigen medizinischen Fortschritts, der zunehmenden Spezialisierung und der wachsenden Anforderungen an Tierärzt:innen ist die ATF ein Garant dafür, dass Fortbildung nicht nur Pflicht, sondern auch Qualitätssiegel und Zukunftssicherung ist.

Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) der Bundestierärztekammer sorgt dafür, dass Fortbildungen für Tierärztinnen und Tierärzte bundesweit nach einheitlichen Qualitätsstandards anerkannt werden. 

Gleichzeitig treibt die ATF Innovationen voran: Schon früh setzte sie auf E-Learning, interaktive Online-Angebote und digitale Lernformate, die heute bis zu 100 % der Fortbildungspflicht abdecken dürfen. Damit trägt sie nicht nur zur Flexibilität, sondern auch zur modernen Ausgestaltung des lebenslangen Lernens bei.

Eine korrekte ATF-Anerkennung ist nicht nur ein formaler Schritt – sie ist essenziell für die berufliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden und für die Glaubwürdigkeit der Veranstalter. Fehler im Antragsverfahren oder bei der Durchführung können gravierende Folgen haben:

  • Für Tierärzt:innen: Die besuchten Stunden werden nicht auf die jährliche Fortbildungspflicht angerechnet (§ 7 Abs. 2 BTK-Musterberufsordnung), was im Zweifel berufsrechtliche Konsequenzen haben kann.

  • Für Veranstalter: Anerkennungen können entzogen werden, was den Ruf nachhaltig schädigt und Teilnehmer:innen Vertrauen kosten kann.

Gerade in Zeiten, in denen Nicht-Präsenz-Fortbildungen einen großen Teil der Weiterbildung ausmachen, ist die Einhaltung der Vorgaben wichtiger denn je. 


Zusammenfassung: Die häufigsten Fehler bei ATF-Fortbildungen – und ihre Folgen

Verifizierung und Lernerfolgskontrolle

1. Teilnahme durch Nicht-Tierärzt:innen 

Bereits die Teilnahme einer nicht-approbierten Person – etwa bei einer Präsenzveranstaltung oder einem Webinar – kann die gesamte ATF-Anerkennung einer Fortbildung gefährden. Die Fortbildungsstunden aller Teilnehmenden gelten in einem solchen Fall als nicht anerkennungsfähig.

Die ATF betont hierzu ausdrücklich:

„Der Veranstalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Tierärzt:innen (bzw. Studierende der Veterinärmedizin in begrenzten Ausnahmefällen) an der Veranstaltung teilnehmen.“
– Deutsches Tierärzteblatt 12/2014, S. 1717

Mögliche Folgen im Überblick:

  • Rückwirkende Aberkennung der Fortbildungsstunden für alle Teilnehmenden

  • Vertrauensverlust bei Kund:innen und Partner:innen

  • Möglicher Ausschluss des Veranstalters von zukünftigen Anerkennungsverfahren


2. Fehlende oder fehlerhafte Verifizierung der Teilnehmenden

Die korrekte Approbationsprüfung ist verpflichtend. Wer keine lückenlose Verifizierung sicherstellt und nachweisen kann oder Zertifikate ohne Nachweis der Berufszugehörigkeit ausstellt, riskiert Konsequenzen.

Typische Fehlerquellen:

  • Keine Sichtung oder Speicherung von Approbationsnachweisen

  • Ausgabe von Teilnahmebescheinigungen ohne Prüfung 

  • Öffentliche Teilnahme ohne Zugangskontrolle oder verstecktem Link

Mögliche Konsequenzen:

  • Ungültigkeit aller ausgestellten Zertifikate

  • Aberkennung der ATF-Stunden 


3. Mangelhafte oder fehlende Lernerfolgskontrolle bei E-Learning-Angeboten

Bei nicht-präsenzgebundenen Formaten wie Online-Kursen, On-Demand-Webinaren oder Fachartikeln mit Zertifizierungspflicht gelten strenge Anforderungen:

ATF-Vorgaben:

  • Mindestens 5 Multiple-Choice-Fragen pro Fortbildungsstunde

  • Bestehensgrenze: mindestens 70 % müssen richtig sein.

  • Maximal zwei Versuche pro Teilnehmendem

  • Ausstellung des Zertifikats nur bei erfolgreichem Bestehen

  • Dokumentation aller Versuche und Sperrung bei überschreiten der Grenzen

Verstöße führen möglicherweise zu:

  • Rückwirkender Aberkennung der Anerkennung

  • Invaliden Teilnahmebescheinigungen

  • Problemen bei der Anrechnung der Stunden im Rahmen der Fortbildungspflicht


Zusammenfassung: Zwei kritische Fehlerquellen, viele negative Folgen

  1. Keine oder fehlerhafte Verifizierung bedeutet, dass Fortbildungen formal nicht anerkannt werden können.

  2. Nicht regelkonforme Lernerfolgskontrollen machen die Zertifikate ungültig.

Beides kann dazu führen, dass Tierärzt:innen ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllen und Veranstalter ihren Ruf sowie zukünftige Anerkennungen gefährden.

Daher lohnt sich die Nutzung von professionellen Dienstleistern wie VetStage, die die vollständige Abwicklung – von der Teilnehmerverwaltung über die Approbationsprüfung bis zur kontrollierten Zertifikatsausstellung – regelkonform und nachvollziehbar übernehmen.

Deep Dive: Anforderungen an die ATF-Anerkennung

Laut Bundestierärztekammer gelten folgende Kernpunkte:

  1. Zielgruppe: Tierärztinnen und Tierärzte – Inhalte müssen auf dem aktuellen Stand der Veterinärmedizin basieren und zu einem angemessenen Wissenszuwachs führen.

  2. Mindestdauer: Eine Stunde pro Fortbildungseinheit.

  3. Einreichung muss per E-Mail mit vollständigem Antrag erfolgen (Antragsformular, Inhalte, Literaturangaben, MC-Fragen mit Lösungen, Zugangsdaten).

  4. Antragstellung:

    • Per E-Mail an atf@btkberlin.de

    • Erforderlich sind:

      • Ausgefülltes Antragsformular

      • Vollständige Unterlagen (Inhalt, Literaturverzeichnis, Quellenangaben)

      • Lernerfolgskontrolle mit korrekten Lösungen

      • Zugangsdaten zur Fortbildung (bei Online-Seminaren/E-Learning)

  5. Bearbeitungszeit: Bei gutachterlicher Prüfung mindestens 6–8 Wochen.

  6. Nur vollst�

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Christopher Waldner

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