GOT Neufassung: Kritik durch Verbände, Urteil durch Bundesrat
erstellt am 12. Juli 2022
Die letzte umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hat im Jahr 1999 stattgefunden. Seitdem haben sich sowohl der veterinärmedizinische Kenntnisstand als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verändert. Daher hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in diesem Jahr mit der Aktualisierung der GOT auseinandergesetzt. Die Hintergründe und warum diese Anpassung dringend notwendig ist, kannst Du noch einmal im Detail in unserem Beitrag nachlesen.
Kritische Stimmen
Worüber sich alle tiermedizinischen Vertretungen, die eine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlichten, einig waren, war die Tatsache, dass die Gebührenordnung grundlegend aktualisiert werden müsse. Jedoch gab es auch einige Kritikpunkte.
Der Deutsche Bauernverband stand der neuen GOT aufgrund der aktuellen Kostenexplosion eher skeptisch gegenüber, da die adäquate veterinärmedizinische Versorgung der Tiere gefährdet sein könnte, falls die Leistungen nicht für den Landwirt finanzierbar blieben. Die Kostenseite der Nutztierhalter werde, im Gegensatz zu privaten Tierhaltern, mehr oder weniger ausgeblendet. Der DBV begrüßte allerdings Bestandsbetreuungsverträge, die mit von der GOT abweichenden Gebührensätzen mehr in der Nutztiermedizin Einsatz finden sollen.
Der Deutsche Tierschutzbund unterstützte ausdrücklich eine „angemessene Entlohnung der in der Praxis tätigen Tierärzt:innen“, um das Versorgungsnetz und den Notdienst aufrechtzuerhalten und auch um attraktiver für die nachfolgende Generation zu werden. Sowohl zu hohe Distanzen als auch eine fehlende zeitliche Verfügbarkeit der Tierärzt:innen würden den Tierschutz gefährden. Weiterhin betonte der DTB die Notwendigkeit für mögliche Ausnahmen von der GOT, bspw. für die Kastration freilebender Katzen. Gleichzeitig warnte das Bündnis vor Finanzierungsschwierigkeiten, die sich bei einkommensschwächeren Patientenbesitzern zuspitzen könnten, was in nächster Instanz Tierheime und -vereine weiter belasten könnte. Ähnlich wie der Deutsche Bauernverband warnte der Deutsche Tierschutzbund auch vor Schwierigkeiten für manche Landwirte, die steigenden tierärztlichen Kosten zu bezahlen, was wiederum die Bereitschaft senke, eine:n Tierärzt:in hinzuzuziehen, was sich wiederum negativ auf das Tierwohl auswirken werde.
Grundsätzlich äußerte der Bund angestellter Tierärzte (BaT) seine Zustimmung zur preislichen Anhebung der GOT. Jedoch erfolgten häufiger kritische Forderungen nach einer noch höheren Gebührensteigerung, während Posten mit gesunkenen, zu berechnenden Kosten auf komplettes Unverständnis seitens des BaT trafen. Die Aufnahme einiger neuer Abrechnungspositionen und innovativer Therapiemöglichkeiten in das Geb�
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