Umziehzeit als bezahlte Arbeitszeit?
erstellt am 20. Juni 2024
Die Frage, ob die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit zählt, kann
eine richtige Knacknuss sein.
Doch gerade, wenn spezielle Arbeitskleidung unverzichtbar ist,
sollten wir uns darüber im Klaren sein, welche Umstände eine
Vergütung dieser Umkleidezeit rechtfertigen.
Grundsätzlich ist das An- und Ausziehen von Kleidung Privatsache
und daher keine Arbeitszeit. Aber, und hier kommt der Knackpunkt,
die Umkleidezeit wird als bezahlte Arbeitszeit betrachtet, wenn das
Umziehen dem "Befriedigen eines fremden Bedürfnisses" dient und
nicht gleichzeitig ein eigenes Bedürfnis erfüllt.
Wichtige Punkte für Tierärzt:innen und
TFAs:
Betriebliche Dienstkleidung:
Wenn der Arbeitgebende vorschreibt, bestimmte Dienstkleidung zu
tragen, gehört die Umkleidezeit zur bezahlten Arbeitszeit.
Auffällige Dienstkleidung:
Je auffälliger die Dienstkleidung (z. B. mit Logo oder spezieller
Farbe), desto wahrscheinlicher ist eine Vergütung der
Umkleidezeit.
Wegezeiten:
Auch die Wegezeiten zu den Umkleiden können zur bezahlten Ar
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Jule VandreierEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.