
Teil 2: Krankmeldung im Team – Was Praxisinhaber:innen rechtlich beachten müssen
erstellt am 13. Mai 2025
Teil 2 meiner Serie: Krankheitsfälle in der Praxis sicher und professionell managen
Krankheitsbedingte Ausfälle sind für jede Praxis eine Herausforderung. Während der organisatorische Umgang mit der Vertretung oft im Vordergrund steht, wird ein zentraler Aspekt gerne übersehen: der Datenschutz.
Denn bei Krankmeldungen gelten strenge rechtliche Vorgaben – und wer hier Fehler macht, riskiert mehr als nur schlechte Stimmung im Team.
1. Keine Details zur Erkrankung preisgeben
Ob Erkältung oder Bandscheibenvorfall – die Diagnose
geht niemanden etwas an.
Selbst scheinbar harmlose Bemerkungen wie „Lisa hat Rücken“
verletzen bereits Persönlichkeitsrechte.
Wichtig: Auch bei Nachfragen aus dem Team gilt absolute Zurückhaltung. Es darf nur kommuniziert werden, dass jemand krank ist – nicht warum.
2. Nur notwendige Infos weitergeben
Natürlich muss das Team wissen, wie lange eine Kollegin oder ein
Kollege ausfällt – aber nicht mehr.
Kommentare wie „Max ist schon wieder krank“ oder Spekulationen über
Ursachen sind nicht nur unprofessionell, sondern rechtl
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Jule Vandreier, VetStageEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.