Was der Verbund der unabhängigen Kleintierkliniken erreichen möchte

erstellt am 29. November 2022

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Ein Beitrag von  Verbund unabhängiger Kleintierkliniken,  Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken e.V. auf VetStage
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Bildung einer Interessenvertretung für Arbeitgeber*innen

Eine reine Interessenvertretung für tiermedizinische Arbeitgeber*innen gibt es bisher in Deutschland nicht. Der BpT vertritt in vollem Umfang und zu gleichen Anteilen sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen. Daher erschien die Gründung eines Verbundes sinnvoll, der die Arbeitgeberinteressen vertritt und sich für die Belange von größeren und inhabergeführten tiermedizinischen Einheiten einsetzt.

Bildung eines starken Netzwerkes

Die Anforderungen an Unternehmensführungen von tiermedizinischen Einheiten haben sich in den letzten Jahren deutlich verkompliziert. Insbesondere größere Praxen und Kliniken setzen sich täglich mit den selben Problemfeldern auseinander. Hier bietet der VUK ein Netzwerk. Wir entwickeln gemeinsam Strategien, um Lösungen für die Probleme des Arbeitgeberalltags zu finden und sie allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. So muss nicht jeder das Rad neu erfinden. Der VUK unterstützt seine Mitglieder bei der Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels und bei notwendigen Strukturanpassungen, insbesondere in organisatorischen sowie personellen Angelegenheiten.

Berufspolitische Einflussnahme

Wir sind der Auffassung, dass Arbeitgeberinteressen noch deutlicher und nachhaltiger in der Berufspolitik berücksichtigt und erläutert werden sollten.

Moderner Umgang mit Arbeitnehmern*innen

Das Unternehmen ist mehr als die Summe der Einzelleistungen seiner Mitarbeiter. Daher setzen wir uns für ein modernes Mitarbeiter*innen-Management ein. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und Politik stellen uns hierbei vor besondere Aufgaben. Das Arbeiten gegen die Zeit muss erst erlernt werden. Hier möchte der VUK als Interessenvertretung seiner Mitglieder gemeinsam mit der Politik und Arbeitnehmer*innen nach Lösungen suchen (z.B. Schulungen zum ArbZG, Sammlung beispielhafter arbeitszeitgesetzkonformer Dienstpläne, sowie die Begleitung betrieblicher Einzelgenehmigungsverfahren, etc.). Die Diskussion um Entlohnungsmodelle ist wichtig und richtig, jedoch halten wir eine Versachlichung der Debatte sowie die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungskraft von Arbeitgeber*innen für erforderlich.

Verbesserung des Arbeitgeber-Images

Das Ansehen von Kleintierkliniken als Arbeitgeber hat aufgrund schlechter Mitarbeiterführung und durchgehender Missachtung des Arbeitszeitgesetzes gelitten. Viele Kliniken und Praxen haben jedoch längst ihre Dienstpläne auf Arbeitszeitkonformität getrimmt, angemessene Gehaltsmodelle entwickelt sowie modernes Mitarbeitermanagement in weiten Teilen umgesetzt. Dies gilt es nun mit Hilfe des VUK nach außen darzustellen.

Erarbeitung eines Tarifvertrages

Das es in der Tiermedizin keinen Tarifvertrag für tierärztliche Angestellte gibt, gilt für uns alle das Arbeitszeitgesetz in seiner härtesten Form. Daher erscheint es auf lange Sicht sinnvoll, einen Tarifvertrag für unsere Arbeitnehmer*innen zu entwickeln. Bis dahin ist es aber noch ein langer und steiniger Weg. Sowohl Arbeitger- als auch Arbeitnehmerverbände müssten deutlich mehr Mitglieder aufweisen und flächendeckend vertreten sein, um Tarifautonomie

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Verbund unabhängiger Kleintierkliniken

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